2000, Heft 2
Literatur der Volkskunde
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Städten üblich waren. Auch der Henker ist keineswegs ,, der Unehrlichsteunter den Unehrlichen". Die Stadt brauchte ihn als Chirurgen, Tierarzt oderArzneiverkäufer( S. 348) und billigte ihm deshalb einen Sonderstatus zu.
Das Buch bringt so eine Fülle von Informationen und neuen Sichtweisen,die die künftige Forschung zu beachten hat. Da es auch noch flüssiggeschrieben ist, ist es auch dem Leser zu empfehlen, der vor der Lektüreeiner juristischen Dissertation zurückschreckt. Dem Buch sind einige cha-rakteristische Abbildungen sowie ein reichhaltiges Literaturverzeichnis bei-gegeben, bei dem nur die Arbeit von Jutta Nowosadtko über Scharfrichterund Abdecker( Paderborn 1994) fehlt, die übrigens zu ähnlichen Ergebnis-sen gelangt wie die Autorin des anzuzeigenden Buches.
Herbert Schempf
CARLEN, Louis: Sinnenfälliges Recht. Aufsätze zur Rechtsarchäologieund Rechtlichen Volkskunde. Hildesheim, Weidmann, 1995, 505 Seiten.
CARLEN, Louis: Kirchliches und Wirkliches im Recht. Aufsätze undBesprechungen zur Rechtsgeschichte, zum Kirchen- und Staatskirchenrecht.Hildesheim, Weidmann, 1998, 787 Seiten.
Unter dem signifikanten Titel ,, Sinnenfälliges Recht" hat Louis Carlen einenüber 500 Seiten starken Band mit verstreuten Veröffentlichungen zurRechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde zusammengefasst. Man-ches war bisher für den Benutzer schwer zugänglich, wie etwa die in Poznanerschienene Gedächtnisschrift für den verdienten Rechtsarchäologen WitoldMaisel, der neben Carlens Beitrag zum Thema ,, Tür und Tor im Recht"beispielsweise auch zwei weitere Aufsätze in deutscher Sprache vonK. S. Bader und Peter Putzer enthält, oder lokale Geschichtsblätter, sodassder Band höchst willkommen ist. Nach der Sammlung von Aufsätzen zukirchlichen( 1982) und zur Walliser Rechtsgeschichte( 1993) sowie zurRechtsgeschichte der Schweiz( 1994) dokumentiert auch das anzuzeigendeBuch das weit gespannte Forschungsgebiet des Autors und die stupendeKenntnis der Quellen sowie der außerrechtlichen Zusammenhänge bis in dieGegenwart, wozu etwa der Beitrag über Votivbilder im neuen katholischenKirchenrecht von 1986 zählt.
Die insgesamt 39 Beiträge, davon drei bislang unpublizierte, sind insieben Gruppen gegliedert. Dazu kommt der Wiederabdruck einer Reihebedeutsamer Buchrezensionen. Nicht nur die historische Dimension desRechts, so der Titel einer schmalen Schrift des Autors, sondern auch undgerade die im Titel zum Ausdruck kommende Sinnenhaftigkeit des Rechts