Jahrgang 
103 (2000) / N.S. 54
Seite
255
Einzelbild herunterladen
 

2000, Heft 2

Literatur der Volkskunde

255

wird es dann, wenn womöglich Paradigmen der eigenen Forschungen überSüdosteuropa angekratzt werden müssen, etwa wenn man sich bislangausschließlich für das ,, rückständige, das meint: das ländlich strukturierteSüdosteuropa interessiert hat( es ist symptomatisch, dass bislang kaumhistorische und ethnologische Forschungen über Modernisierungsprozessein Südosteuropa vorliegen). Und womöglich noch ein wenig diffiziler wirdes an dem Punkt, wo es darum geht, südosteuropäische KollegInnen( unddabei vor allem jene, die nicht mittlerweile an ,, westlichen Universitätenlehren) als gleichwertige GesprächspartnerInnen in der ,, scientific commu-nity" zu akzeptieren. Seien Sie mal ehrlich: Interessieren Sie sich fürbulgarische oder mazedonische EthnologInnen und HistorikerInnen undderen Forschungen in der gleichen Weise wie für Kolleginnen aus Tübingenoder Cambridge? Eben.

Gert Dressel

SEIRING, Claudia: Fremde in der Stadt( 1300-1800). Die RechtsstellungAuswärtiger in mittelalterlichen und neuzeitlichen Quellen der deutschspra-chigen Schweiz. Frankfurt am Main, Peter Lang, 1999(= EuropäischeHochschulschriften Reihe II Rechtswissenschaft, Bd. 2566), LXXIV u.

380 Seiten, 12 Abbildungen.

Eine Arbeit gilt es anzuzeigen, die Ernst macht mit der Rechtlichen Volks-kunde als interdisziplinärer Forschungsrichtung. Fremde in der Stadt hatsich die Juristin Claudia Seiring als Thema für ihre Dissertation gewählt,aus welcher das anzuzeigende Buch hervorgegangen ist. Über die Rechts-stellung von Fremden ist gelegentlich schon gehandelt worden. Aber nochnie wurde nach Berufsgruppen differenziert um zu prüfen, ob einige nochfremder sind als andere, und selten wurde einmal der Frage nachgegangen,was von den Fremden blieb, nachdem sie in ihre Heimat zurückgekehrtwaren oder sich in die städtische Gesellschaft integriert hatten. Die monu-mentale Sammlung Schweizer Rechtsquellen bot der Autorin dazu reichesMaterial, wobei sie allerdings gelegentlich über die Grenzen der Schweiznach Süddeutschland, dem Elsass, nach Vorarlberg und Salzburg bis hin indie Steiermark und nach Wien blickt.

Nach einer kurzen Einführung zum Begriff des Fremden und seiner bisherbekannten Rechtsstellung in der überwiegend spätmittelalterlichen Gesell-schaft, stellt die Autorin insgesamt acht Berufsgruppen vor, Kaufleute,Lombarden, Steinmetze, Pilger, Studenten, Spielleute, Bettler und Henker,deren Aufzählung allein schon die Frage aufwirft, ob der Begriff des Frem-