Ethnographische Chronik aus Österreich.
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Orientabteilung Glossar ::: zum Glossareintrag Orientabteilung, an das Armeeoberkommando und an die k. k. Zentralkommission fürDenkmalpflege zur Erwägung und Berücksichtigung gerichtet:
Die kriegerischen Operationen in den Balkanländern, Rumänien sowie Galiziender Bukowina und Siebenbürgen haben es mit sich gebracht, daß sehr vielVolksgut und besonders auch sehr viel volkskundlicher Besitz,von Stickereien und Webereien angefangen bis zum Mobilar und künstlerischen Hausrat,Kirchenzier aller Art herrenlos der Verwahrlosung, Zerstörung oderVerschleppung preisgegeben wurde.
Verschiedene Nachrichten von Frontoffizieren haben ergeben, daß vielfach der Willeund verständnis volle Wunsch zur Bergung solcher Besitztümer vorhan en waren, jedocham Mangel irgendeiner diesbezüglichen Organisation gescheitert sind. Es sind solcher-maßen für die Volkswirt- chaft( Hausindustrie) und kulturelle Zukunft dieser Länderunersetzliche Werte an origineller Arbeit und Kunst verloren gegangen. Dabei ist zubetonen, daß in diesen Ländern mit ihrer relativen Rückständigkeit gegenüber den Leistungender westlichen hohen Kunstschule der volkskünstlerische Besitz eine weitaus größere Wert-schätzung von Seite der Bevölkerung genießt und verdient, als im Bereich der inter-nationalen westlichen Zivilisation. Ein großer Teil des nationalen Fühlens und Denkensder Bevölkerung hängt an diesem Besitztum und wird von hier aus mächtig beeinflußt.Es wäre in Hinkunft somit mit Rücksicht auf die Haltung der Bevölkerung angezeigt, diefolgenden Maßnahmen gegenüber überflüssigen Zerstörungen zu treffen:
1. Der künstlerische Besitz des Volkes ist auch während der kriegerischen Operationennach Möglichkeit, mit Schonung zu behandeln. Requisitionen zu ärarischen Zwecken( wertvolle Teppiche als Pferdedecken, Stickereien zu Waschtüchern u. s. w.) sind zu ver-meiden.
2. Besondere Schonung gebührt auch den hölzernen Kunstobjekten. Geschnitzteund bemalte Möbel, Kirchenschnitzereien u. s. w. sind nicht als wertloses Holzmaterialoder gar Brennholz zu behandeln. Auch kleinere Holzobjekte: geschnitzte Holzbecken,Hirtenstöcke, Käsemodel, Holzlöffel besitzen öffentlichen musealen Wert. Diesbezüglichist die Mannschaft in allen Unterabteilungen zu belehren und ihr schonende Behandlungim Verkehr mit der Bevölkerung aufzutragen.
3. Herrenlos oder flottant gewordenes Gut, geschenkte, getauschte, gekaufteSachen sind nach Möglichkeit zu bergen. Hiezu wäre jede selbständige Unterabteilungin den von ihr bezogenen Quartieren, Bauernhäusern, städtischien Wohngebäuden u. s. w.aufzufordern, unter Angabe des patriotischen und öffentlichen Zweckes dieser Tätigkeit.Für die Ablieferung von herrenlosen Objekten könnten gegebenenfalls Prämien ausgesetztwerden, etwa 20 Prozent des Schätzungswertes, den das K. k. Kaiser Karl-Museum ein-zulösen sich verpflichten würde.
4. Diesbezüglich wären bei den Stationskommandos oder Sammelstellen oder imAnschluß an die Fassungskommandos für Futter und sonstige BedarfsartikelBergestellen einzurichten, deren Beaufsichtigung Offizieren zu überantworten wäre,die mit Sinn und Verständnis für den öffentlichen Wert dieser Arbeiten begabt sind.
Von hier sind dann die Objekte an das jeweils höchste Kommando in direktemWege mit einer kurzen Liste der Gegenstände und Namenliste der Sammler( in Form vonAbfuhrbescheinigung) gegebenenfalls an die dortigen Sammelstellen einzuliefernund von hier aus monatlich Meldung an das k. u. k. Kriegsministerium, Orient-gruppe Glossar ::: zum Glossareintrag gruppe u. s. w. zu erstatten, die sich dann ins Einvernehmen mit der Direktion'setzen würde.
5. Zwecks einer kurzen Bestandaufnahme über die Erhaltung der bedeutendstenDenkmale, Holzkirchen, künstlerische Hausformen u. s. w. und die praktische Durchführungder im Vorangehenden dargelegten Maßnahmen würde ein mit der erforder-lichen volkskundlichen Sachkenntnis ausgestatteter Offiziervom k. u. k. Kriegsministerium an Ort und Stelle zu entsendensein.
Zeitschrift für österr. Volkskunde. XXIII.
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