Library / Self-PublishedÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde21 (1915) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde

  
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21 (1915) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde
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Literatur der österreichischen Volkskunde.

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mit Zuhilfenahme des Aktenmaterials kritisch zu überprüfen. Er kommt dabei zu demSchluß, daß sich diese Anschuldigungen gegen den betreffenden in diesem Sinne angeklagtenJuden einer unparteiischen Kritik gegenüber als haltlos erweisen. In der Bibel sei sogarder Genuß tierischen Blutes im dritten Buche Moses an mehreren Stellen ausdrücklichuntersagt; diese Flüssigkeit werde hier, wie bei so vielen Völkern, als Seelensitz betrachtet.Die Zeugenaussagen und die Sachverständigengutachten, die die Ritualmordbeschuldigungstützten, seien zum Teil bewußt, aus Gehässigkeit, unrichtig ausgefallen oder unbewußt,unter dem suggestiven Einfluß des Blutmärchens, irregeleitet worden. Auch den hieund da erfolgten Geständnissen des Angeklagten wohne keine Beweiskraft inne, da sienur unter den Qualen einer Folter oder den Martern eines endlos langen Verhörs erzieltworden seien. Allerdings finden sich im Talmud Stellen, aus denen hervorgehe, daßgewisse Krankheiten durch Blut von Tieren zu heilen seien. Der Autor führt nun derartigeVorkommnisse bei außereuropäischen Völkern an, auf die wir hier nicht näher eingehenkönnen. Auch in unserem Erdteil finde sich noch in neuester Zeit der Aberglaube, daßdas Blut eines Hingerichteten zauberische Wirkungen habe. In Süditalien und bei denSüdslawen glauben die Verbrecher, daß sie sich durch Bestreichen mit dem Blut einesGemordeten oder Trinken dieser Flüssigkeit vor der Strafe retten können. Auf derBalkanhalbinsel ist auch die Anschauung verbreitet, wie uns Hellwig mitteilt, daßVergießen von Menschenblut die Hebung eines verborgenen Schatzes erleichtern könne.Der Verfasser meint nun, daß die Juden sicherlich derartige und ähnliche Vorstellungenvon den Völkern, bei denen sie wohnen, angenommen hätten. Dieser Ideenkreis lassesich natürlich immer auf die Assoziation von Blut und Seele zurückführen. Aus bloßemAberglauben sei ja ein Mord von Seite eines Juden ebenso möglich wievon Seite eines Christen. Aber in den bisherigen Prozessen habe essich nicht beweisen lassen, daß jemals von einem Juden ein Mordauf Grundlage der Religion oder auf Basis des Aberglaubensausgeführt worden wäre.( S. 103, 104, 156, 157.) Wenn trotzdem die Blut-beschuldigung gegen die Juden in allen Jahrhunderten von Zeit zu Zeit aufgetaucht sei,so beruhe dies größtenteils- es werden noch andere Motive angeführt auf einer imVölkerleben weitverbreiteten Erscheinung: Stets werde dem Fremden alles Schlechtenachgesagt. Um nur ein Beispiel herauszugreifen: Allerorten in Europa werden fast nieVolksgenossen, sondern hauptsächlich Zigeuner Glossary ::: show glossary-entry  Zigeuner des bösen Blickes" beschuldigt. AllenZweiflern und Wissensdurstigen sei daher dieses Buch empfohlen. Sie finden darin diein Rede stehende Frage, wie der Verfasser betont, ohne jegliche Voreingenommenheit fürdas Judentum( S. 5) behandelt und gelöst. Mit bewundernswerter, echt deutscher Gründ-lichkeit sind alle erreichbaren Quellen der ethnologischen und kriminalpsychologischenLiteratur herangezogen und am Ende der Schrift in einem wertvollen Verzeichnis zu-sammengefaßt.Dr. Rudolf Trebitscb.

2. Alfred Martin: Geschichte der Tanzkrankheit in Deutschland.Separatabdruck aus der Zeitschrift des Vereines für Volkskunde in Berlin", Heft 2 und 3, 1914.Sehr verdienstvoll ist es von Martin, festzustellen, daß der sogenannte Veitstanzsich größtenteils mit dem deckt, was in der Wissenschaft als chorea hystericarythmica" bezeichnet wird; daraus geht hervor, daß das chorea minor" gebannteNervenleiden auf deutsch ganz irrtümlich mit dem Namen Veitstanz" belegt wird. DieTanzkrankheit ist aber nicht ausschließlich auf dieses Leiden zurückzuführen, sondern eskann sich, dem Verfasser zufolge, dabei auch um irgendwelche Wahnsinnsformen( Manieund Katatonie) handeln. Bei dem historisch festgestellten Veitstanz zu Straßburg, imim Jahre 1518, dürften Patienten dieser Art mit dem Tanzen begonnen haben, währendHysterische sich dann der Orgie bloß anschlossen. Es wird aus Chroniken bewiesen, daßdie Krankheit in Straßburg 1518 und nicht, wie vielfach angenommen, 1418 herrschieund vom 15. Juli bis 29. September dauerte. Im Volke war damals die Ansicht verbreitet,daß einem das Leiden angeflucht werden könne, was auch tatsächlich vorgekommen zusein scheint. Im 16. Jahrhundert tauchte, Quellen zufolge, das Leiden auch in Baselauf. Schon in Straßburg sowie anderwärts wurde das Tanzen auch zur Heilung der

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