Heft 
3 (1968) 1-10
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VOLKSKUNDE IN ÖSTERREICH

NACHRICHTENBLATT DES VEREINES FÜR VOLKSKUNDE

Jahrgang 3

Einladung

Wien, Januar 1968

Folge 1

NACHRICHTEN DES VEREINES

zu der am Freitag, den 26. Januar 1968, um 18 Uhr im Hörsaal des Österreichi-schen Museums für Volkskunde, Wien VIII., Laudongasse 19, stattfindendenVortrag von

Kustos Dr. Maria KUNDE GRABERÖsterreichisches Museum für Volkskunde, Wien

Die Hausindustrie in Gottschee und Unterkrain( mit Farblichtbildern)

Unter Hausindustrie versteht man jene gewerbliche Betriebsform, bei der mitoder ohne Hilfspersonal in eigenen Räumen, nämlich in der Wohnung oder ineiner eigenen Werkstatt handwerksartig Waren hergestellt werden, die in derRegel von Großhändlern, sogenannten Verlegern übernommen und vertriebenwerden. Für den hier behandelten Raum kommt die typische Bindung an denHausierhandel, der sowohl von den deutschsprächigen Gottscheern, als auchvon den slowenischen Unterkrainern mindestens seit dem Hausierhandelspatentvon 1492 mit dieser Hausindustrie eng verknüpft war, als weiteres wirtschaft-liches Merkmal hinzu.

Die erste größere, sicher aber nicht vollständige Übersicht über die Orte mitHausindustrie, u.zw. ausschließlich mit Holzverarbeitung zu gebundenen undausgehöhlten Gefäßen, Sieben, Holzlöffeln, Holztellern usw. verdanken wirdem Topographen von Krain, Johann Weichard Freiherr von Valvasor, die erin seiner 1689 in vier Bänden erschienenen" Ehre des Herzogthums Krain" gibt.Eintritt frei!

Dr. Klaus BeitlGeneralsekretär

Gäste herzlich willkommen!HR. Univ.- Prof. Dr. Leopold SchmidtPräsident

Zur freundlichen Beachtung

Es liegt diesem Nachrichtenblatt ein Erlagschein bei, dessen sich die Mitglie-der zur Einzahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages bzw.der Abonne-mentsgebühr( Österreichische Zeitschrift für Volkskunde) für das Jahr 1968bedienen wollen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt öS 20.-, das Zeitschriften-abonnement inkl. Versand im Inland öS 80.-, im Ausland öS 84.-. Mitglie-der, die ihre Beiträge für 1968 bereits entrichtet haben, mögen den beilie-genden Erlagschein als gegenstands los betrachten.