Gesetzliche Grundlagen der Beraubung
,, Gesetz vom 5. Dezember 1918, betref-fend das Verbot der Ausfuhr und
der Veräußerung von Gegenständenvon geschichtlicher, künstlerischeroder kultureller Bedeutung"Repro
Quelle: ALEX/ Österreichische
Nationalbibliothek
Nach dem Ende der Monarchie trat das„ Ausfuhrverbotsgesetz" in Kraft. Es solltesicherstellen, dass bestimmte GegenständeÖsterreich nicht verlassen. 1923 novelliert,räumte es dem Bundesdenkmalamt er-hebliche Handlungsspielräume ein. DasNS- Regime nutzte es zusammen mit demDenkmalschutzgesetz dafür, Flüchtendendie Ausfuhr von Eigentum zu verbieten bzw.es sich selbst anzueignen. Nach 1945 wurdemittels beider Gesetze die Rückgabe vonEigentum an jene, die dieses ausführenwollten, verhindert oder nur dann bewilligt,wenn ein Teil zum Beispiel einem Bundes-museum„ geschenkt" wurde. MR
,, Bundesgesetz vom 25. Jänner 1923,womit das Gesetz vom 5. Dezember 1918[...] betreffend das Verbot der Ausfuhrund der Veräußerung von Gegenständenvon geschichtlicher, künstlerischer oderkultureller Bedeutung geändert wird"Repro
Quelle: ALEX/ Österreichische
Nationalbibliothek
,, Bundesgesetz vom 25. September 1923,betreffend Beschränkungen in der Verfü-gung über Gegenstände von geschicht-licher, künstlerischer oder kulturellerBedeutung( Denkmalschutzgesetz)"Repro
Quelle: ALEX/ Österreichische
Nationalbibliothek
„ Reichsbürgergesetz“ und„ Gesetzzum Schutze des deutschen Blutesund der deutschen Ehre.Vom 15. September 1935"Repro
Quelle: ALEX/ Österreichische
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Die NS- Gesetzgebung hatte durch ras-sistische Gesetze und Verordnungen diesystematische Entrechtung und Verfolgungunter anderem von Jüdinnen und Judenbetrieben. Durch die Nürnberger Gesetzewurden ihnen politische und staatsbürger-liche Rechte entzogen. Berufsverbote,Ungültigkeit von Reisepässen, Verbot derTeilnahme am wirtschaftlichen Leben, Miet-und Schulbesuchsverbote etc. schränktenden Spielraum sukzessive ein und beraubtendie Betroffenen ihrer Existenzgrundlage. MP
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,, Verordnung zur Durchführung derReichsfluchtsteuer im Land Österreich.Vom 14. April 1938"
Repro
Quelle: ALEX/ Österreichische
Nationalbibliothek