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Gesammelt um jeden Preis! : warum Objekte durch den Nationalsozialismus ins Museum kamen und wie wir damit umgehen
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Gesetzliche Grundlagen für Restitutionen in Österreich seit 1998

Vor 25 Jahren, am 5. Dezember 1998, trat das Bundesgesetz zur Kunst-rückgabe in Kraft. Mit diesem Gesetz hat sich die Republik Österreichselbst dazu verpflichtet, Kulturgut im weitesten Sinne, das in Museen,Sammlungen und Bibliotheken als Eigentum des Bundes verwahrtwird und aus einem NS- Unrechtszusammenhang stammt, zurückzu-geben. Außerdem wurde aktive Provenienzforschung in diesen Institu-tionen festgeschrieben: Sie müssen ihre Aktenbestände und Depotssystematisch nach derartigen Objekten und Informationen über diesedurchsuchen. Wenn sich ein Unrechtszusammenhang herausstellt,dann wird das Objekt an die ursprünglichen Eigentümer* innen oderderen Erb* innen zurückgegeben, also restituiert. Was zurückgegebenwird, sind nicht nur Kunstwerke mit hohem Marktwert. Es handeltsich vor allem um Dinge, die zwar von kultur- oder naturgeschichtlicherBedeutung sind, aber nur einen geringen oder gar keinen Geld-wert besitzen. Dieses Gesetz und die damit verbundene aktive undsystematische Provenienzforschung ist weltweit eine Besonderheit.Das Kunstrückgabegesetz ist auf Ebene der Bundesländerund Gemeinden nicht gültig. Jedes Bundesland verfügt über eigenegesetzliche Regelungen oder Landesregierungsbeschlüsse, aufderen Grundlage geraubte Gegenstände und Vermögenswerteaus Landeseigentum zurückgegeben werden. Manche Bundesländersind dabei gründlicher als andere. Für den Besitz von Gemeindengibt es vielfach keine solchen Rechtsgrundlagen. Das Kunstrück-gabegesetz hat auch für Privatbesitz keine Gültigkeit.

1998 war für die Auffindung und Rückgabe von Kulturgütern,die von den Nationalsozialisten geraubt wurden, auch internationalein entscheidendes Jahr. In diesem Jahr fand die WashingtonerKonferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust( Conference on Holocaust- Era Assets) statt, auf der die Washing-toner Erklärung( Washington Principles) verabschiedet wurde. Ander Konferenz nahmen neben Österreich 44 weitere Staaten sowie12 NGOs, darunter jüdische Opferverbände, teil. Die WashingtonPrinciples stellen eine Absichtserklärung dar und sind völkerrecht-lich nicht bindend. KP, MP, MR

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