des 18. Jahrhunderts eingeführt haben? Das Fehlen konkreter Hinweise in dendoch sonst so ausführlichen Gedenkbüchern des 17. Jahrhunderts scheintjedenfalls in diese Richtung zu weisen, doch möchte ich ohne weitere Nach-richten diese Frage vorderhand noch offen lassen.
Sehr problematisch ist auch die von Frischauf geschilderte Aufführungs-form dieser Tänze, wie sie in der Erinnerung seiner Gewährsleute haften ge-blieben sein soll eine Erinnerung, die in diesem Fall ein volles Jahrhundertzurückgereicht haben müßte und deren Quellenwert somit ohnedem etwasfraglich erscheint. Welche Bewandtnis es aber auch immer mit diesen in dieErde gesteckten bemalten Holzschwertern,„ zwischen denen die Bursche hinund her sprangen", gehabt haben mag: als eine„ Neubildung des 18. Jahr-hunderts auf Grund irgendeiner gelehrten oder ungelehrten Deutung" der be-kannten Schwerttanz- Stelle in der„ Germania" des Tacitus wie diesMeschke 54) allen Ernstes vorschlägt werden wir diese Tanzform jedochkaum auffassen dürfen. Man wird sie vielmehr mit Wolfram 55) und Zoder 56)mit dem Typus des„ Spanltanzes" in Zusammenhang bringen müssen, einemsolistischen Geschicklichkeitstanz über am Boden liegenden Stöcken oderSchwertern 57), wie er vor allem im nördlichen Niederösterreich einst ziemlichverbreitet gewesen sein dürfte, über den sich vor einigen Jahren aber aucheine Nachricht aus dem Wienerwald gefunden hat 58). Es handelt sich um densogenannten„ Steckenhupfertanz", der noch in den sechziger Jahren des19. Jahrhunderts von einem Bauernburschen aus Füllenberg bei Sittendorf( unweit des Stiftes Heiligenkreuz) in der Weise ausgeführt wurde, daß erzwischen am Boden liegenden„ Steckerln" hüpfend und tanzend gewisse Dorf-typen nachahmte, wozu eine Ziehharmonika„ dudelsackähnliche Weisen"spielte. Vielleicht ist dieser„ Steckenhupfertanz" der letzte Überrest, der sichvon den einstigen Schwert- und Steckentänzen des Wienerwaldes und derWeinbaugebiete des Alpen- Ostrandes erhalten hat.
Neben den doch verhältnismäßig zahlreichen Nachweisen ländlicherFigurentänze besitzen wir für das Barockzeitalter nur zwei Tanzbelege aus demstädtischen Bereich. Der erste stammt wieder aus Wiener Neustadt 59),wo am 9. Juli 1710 der dortige Schulmeister Johann Adam Spreizenbarth mitseinen Schülern im Rahmen einer„ Comoedi" auch einen„ binder Tanz" auf-führen wollte. Kurz vor der Vorstellung waren ihnen aber die darzue gehörigeRaiff" von drei Bindergesellen„ mit gewalt hinweckh genohmen" worden. DerSchulmeister reichte gegen die Spielverderber sogleich die Klage ein 60), woriner verlangte, daß zu fortführung diser denen Kindern angestöllten recreation"die entwendeten Reifen sofort wieder zurückgestellt würden. Das Protokollder zwei Tage später erfolgten Gerichtsverhandlung ist erhalten geblieben 61)und lautet:
Den 11. Juli 710.- Anhent seint Georg Perger, Vlrich Hartmann vnd Antoni Wolf,alle 3. Binder gesellen, erfordert, Vnd vmb daß Sie vor 2. tagen, über des HerrnStatt Richter gethannes Verboth, sich gleichwohl Vermessentlich Vnterstandten,dem Schuellmeister Spreizenbarth mit seinen Schuell Khindern, wegen eines beyeiner Comoedi angestelten Binder tanz, auf ofentlicher gassen gewalttättig anzugreif-fen, Vnd denen Khindern die zum tanz gebrauchte Raiff weckhgenohmen haben; alẞseint Sie ein ieder in 5 fl. straff erckhent worden, welche Sie gleich erlegen( Vndehenter nicht abtretten), auch sich khönfftig aller gewaltthättigkheit gegen demSpreizenbarth Vnd seiner Schuel Jugend bey noch grösser straff genzlich enthalten
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