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Volkskunde : Fakten und Analysen ; Festgabe für Leopold Schmidt zum 60. Geburtstag
Entstehung
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wobei allgemeines Fluchen in Eipeltau offenbar im Zusammenhang mitGotteslästerungen-, Pirawart und Retz, sowie Schelten lediglich in Eipeltau,gleichfalls im Zusammenhang mit Gotteslästerungen, dazukommen. Aus Pira-wart werden sogar auch die Örtlichkeiten mitgeteilt, wo diese Delikte be-gangen wurden: beim Weintrinken, auf der Gasse und sonst allerorts. So-genannte, Schwörer", offenbar Leute, die wegen Kleinigkeiten gleich schwo-ren, und so für alles und jedes gleich zum Schwur bereit waren, wurden inRetz ebenfalls an die Prechel gestellt, während man Saufen, Müßiggang undSpielen in Pirawart mit der Prechelstrafe ahndete. Lediglich in zwei Orten,in Pulkau und Sonnberg, hat man Unzucht, im letzteren Fall die mehrmaligeFornikation, mit dieser Schandstrafe bedacht.

Die Bestrafung dieser Delikte, welche selbstverständlich komplex gesehenwerden muß, erfolgte also mittels der Prechel, wohl immer öffentlich, wiewir in einigen Beispielen, etwa in Eipeltau, sahen, und da stellt sich gleichauch die Frage, wann das eigentlich der Fall war. In Frage kamen dafürwohl meist die Sonn- und Feiertage, da an diesen die Bevölkerung zur Kircheging, also wohl in den meisten Fällen unmittelbar an der Prechel vorbeikam.Diesbezügliche Nachweise sind uns ja dann auch aus Eipeltau und Sonnberggeläufig. Die Dauer dieser Exekution wird wohl mehr oder weniger variierthaben, so spricht etwa der Beleg von Niederstockstall von einem halben Tag,jener von Sonnberg von zwei Feiertagen und jener von Retz von einem odergleich mehreren Tagen 22); mit oder ohne Strafunterbrechungen ist dabei imeinzelnen freilich schwer zu entscheiden.

Wie bereits erwähnt, ist mehrmals davon die Rede, daß die Prechelstrafe,, anderen zum Exempl"( Sonnberg) dienen sollte. Zu diesem Zweck trachteteman natürlich danach, die Strafen möglichst eindringlich vor Augen zu führen;und so kam es offenbar zu den sozusagen gekoppelten Strafen, wie etwa inRetz, wo der Delinquent mit einer Rute in der Hand in der Prechel stehenmußte 23), während die Bestrafung einer ganzen Reihe von Delikten mit,, Stock" und Prechel" in Pirawart abzugelten war. Manchmal freilich begeg-nen uns sogenannte Alternativstrafen, was im allgemeinen nicht mit einerStraferlassung oder Straferleichterung verwechselt werden darf- die Wen-dung bezüglich der Durchführung der Prechelstrafe ,, ân alle gnadt zu straffen"in Niederstockstall zeigt dies an. Jedenfalls waren Alternativstrafen in Retzüblich, wo ein gemeiner, armer Mann in die Prechel gespannt oder in dasKirchengitter eingelegt werden konnte 24), worunter wir uns wohl ein Narren-häuschen, einen Schandkotter vorstellen müssen, ein Gerät, das in Nieder-österreich wohl nicht allzu weite Verbreitung gefunden haben dürfte. Etwasdifferenziert ist lediglich die Situation in Niederstockstall, wo Gotteslästererstatt einer Wachsstrafe zur Kirche, vermutlich, wenn sie diese nicht bezahlenkonnten, als Alternative in der Prechel oder am Kreuz stehen mußten, wobeihier allerdings nicht ganz gesichert erscheint, ob nicht unter Prechel/ Kreuzdasselbe gemeint ist. Allein in Niederstockstall finden wir aber auch die An-drohung, daß jener, der sich einer solchen Bestrafung widersetzt, eine Buße zuzahlen hat. Hingegen erscheint über die Prechelstrafe hinaus in diesem Ortals Verschärfung eine höhere Geldstrafe jenen angedroht, die aus Frevel undÜbermut Gott lästern.

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