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Masken in Mitteleuropa : volkskundliche Beiträge zur europäischen Maskenforschung ; anläßlich des sechzigjährigen Bestehens des Vereines für Volkskunde in Wien
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gen sei. Das alles sollte nun abgestellt werden 25). Die mit schwe-ren Verschuldigungen verbundenen, doch hier nicht näher ge-kennzeichneten ludi noxii bei der Einsetzung des Knabenbischofswurden 1274 auch durch das Konzil von Salzburg verboten 26).

Im Ostfränkischen belegt in den letzten Jahren des 13. Jahr-hunderts Hugo von Trimberg, Rector der Stiftsschule einer Bam-berger Vorstadt, in seinem Renner" erstmals das Wort, schem-part". Es erscheint, wie Grimms Wörterbuch schon besagt 27), alsVergleich zur Bezeichnung der Häßlichkeit und bedeutet einehäßliche, fratzenhafte Larve", also eine anthropomorphe Maske:Nu sitze ich[ ein Erblindeter] als ein Schemparttraurich, als ein unflêtich hauwe

mir selber und andern leuten ein grauwe.

Swie sere wir nu dem leibe zarten,

doch werden wir gelich den schembarten, die sehen beginnent starren,

und die rôten schedel zarren

an den augen die wangen

mit tiefen runtzeln beginnent hangen.

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Diese Charakterisierung berührt den Maskentyp der frühbezeugten Vetula und der später immer wieder auftretenden Alt-weiber Glossar ::: zum Glossareintrag weiber- und Hexenlarven.

Ungefähr gleichzeitig ist für das fränkisch- thüringische Nach-bargebiet in Saalfeld Schembart brauchtümlich belegt, nämlichim ältesten Statutenbuch der Stadt, Artikel XXXII: Wer in derlarfen leuffet./ Wer zcu den ostern loufet mit den schenebartender sal di stad rumen einen manden vnd einen virdung gebe[ n]deme richtere vnde der stad" 28).

Die Übersetzung von larva in bayerischen Vokabularien des13. bis 15. Jahrhunderts

Karl Meuli hatte in seinem Masken- Artikel für das HDA,der sich vor allem an die, seiner berechtigten Meinung nach, zu

25) Monumenta Boica, Bd. XIII, München 1777, p. 214 f.

26) Wortlaut in: Schweizerisches Archiv f. Volkskunde, Bd. 7, 1903,S. 203. Ebendort S. 119 über Teufelsmasken beim Bischofsspiel inBasel 1420.

27) Bd. 9, Leipzig 1899, Sp. 1487.

28) Carl Friedrich Walchs vermischte Beyträge zu dem deutschenRecht. I. Teil, Jena 1771, S. 1 ff.: Alte Salfeldische Statuten aus demdreyzehenden Jahrhundert( dort S. 22). Die Einleitung bringt Nach-weise für die Entstehungszeit. Matthias Lexer, MittelhochdeutschesHandwörterbuch, Bd. 2, S. 698, und eine zahlreiche Nachfolgerschaftbringt die Stelle mit einem nicht weiter begründeten Zusatz nacheiner Quelle des 14. Jahrhunderts".

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