Delikt und Strafe am Beispiel der Kreuzstrafen
in Niederösterreich
Von Hermann Steininger
Eine jener selbst von der neueren Rechtsarchäologie kaum sehr beachtetenSchandstrafen der Niedergerichtsbarkeit ¹) ist die sogenannte Kreuzstrafe, und diesnicht zuletzt deshalb, weil sich bis jetzt kein einziger bildlicher Beleg für die Vorrich-tung derartiger Schandkreuze hat auffinden lassen.²) Auch wurde bislang keineexakte befriedigende Beschreibung eines solchen Kreuzes bekannt, noch existiert ei-ne Abbildung. Es bleiben also nur Hinweise aus den schriftlichen Quellen, um einenungefähren Eindruck von der Gestalt und der Funktion dieses Strafmittels zu erhal-ten. Die Befestigung des Delinquenten am sogenannten Kreuz, einer wahrscheinlichhölzernen, kreuzförmigen Vorrichtung erfolgte jeweils durch eiserne Armierungenverschiedener Art, beispielsweise mittels Halseisen( St. Theobald auf der Windmüh-le in Wien) bzw. einem Halsring( Walpersdorf). So wurde mit angelegten eisernenBanden ein Delinquent in Falkenstein am Kreuz festgemacht, woraus vielleicht ge-schlossen werden könnte, daß die erwähnten Ketten ein Detail vom Kreuz selbst wa-ren. Öfters erscheint der Delinquent nur ans Kreuz gestellt oder ans Kreuz geschla-gen, oder es heißt, er sei stehend ,, am( ans, ins) Kreuz gespannt"; manchmal wird er,, ans Kreuz gebunden" bzw. ,, in daß bueẞcreuz gehenkt", was doch immerhin an-schaulich wirkt. Auch die Wendung ,, beim Kreuz stehen"( Eggenburg, Krems) be-gegnet. In einem Fall ist selbst von einem ,, offenen Kreuz" die Rede. Inwieweit da-bei auf die Form des Kreuzes selbst angespielt wird, scheint eine vorläufig nochnicht ganz geklärte Frage. Vielleicht verstand man darunter nur seine öffentlicheAufstellung. Fast immer dürfte es sich hiebei um eine ortsfeste, wohl aus Pfosten ge-zimmerte, hölzerne Vorrichtung in Form eines Kreuzes gehandelt haben, an die je-weils ein Delinquent, wahrscheinlich mittels eiserner Spangen, befestigt oder mitStricken gefesselt ausgestellt wurde. In nur einem Fall ist nachgewiesen, daß mannach einem Unzuchtsdelikt zwei Personen, einen Mann und eine Frau, gemeinsamnebeneinander mit der Kreuzstellung bedachte, was also darauf hindeutet, daß esauch Schandkreuze gab, an denen zwei Personen gleichzeitig abgestraft zu werdenvermochten. Die meisten derartigen Kreuze waren zweifellos fix gebaut, nur manchescheinen eigens für bestimmte Delinquenten errichtet worden zu sein.
Zunächst zu den Belegorten, aus denen uns wenigstens Mitteilungen von Be-strafungen am Kreuz vorliegen. Wir sehen hier zahlenmäßig dominierend das Vier-tel ober dem Wienerwald mit 14 gesicherten Belegen sowie einen fraglichen Orts-nachweis( Walpersdorf). Es folgen hierauf das Weinviertel mit neun Belegen, danndas Waldviertel mit fünf und schließlich das Viertel unter dem Wienerwald mit dreigesicherten Belegen und einem fraglichen Nachweis.
Wohl jedoch begegnen uns mehrere Benennungen für die Kreuzstrafe, undzwar: kreuz, creuz, creüz, creücz, creiz, creucz, creutz, kreiz sowie grenitz, bueẞ-
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