Die Ausseer Hallordnungen des 16. Jahrhunderts
Landesfürstliche Bürokratie und feudalistisches Regaldenken
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Von Ferdinand Tremel, Graz
So wesentlich das Salzwesen von Aussee war, so fanden doch bisher die Hallord-nungen dieses Raumes nur wenig Berücksichtigung in der Literatur. Das grundlegendeWerk darüber, die Studien zur Geschichte des österreichischen Salzwesens von Heinrichvon Srbik, beschränkt sich im wesentlichen auf das Mittelalter und kommt auf dieHallordnungen des 16. Jhs. nur sporadisch zu sprechen, nämlich nur so weit sie denSalzhandel betreffen. Carl Schraml beschränkt sich überwiegend auf das oberöster-reichische Salinenwesen, 2 bringt ungeheuer viele und wertvolle Details technischer Art,schließt aber doch seiner ganzen Anlage nach Aussee aus, das ja bekanntlich in derSteiermark und nicht in Oberösterreich liegt. Zu Vergleichszwecken wird man es aberimmer wieder mit Nutzen heranziehen. Erst die grundlegende Geschichte des Ausseer-landes von Franz Hollwöger 3 verzeichnet die einzelnen Hallordnungen, ein näheresEingehen auf ihren Inhalt verbot aber der Raum.
In den letzten Jahren ist das Interesse an den Hallordnungen des 16. Jhs. wiedererwacht. Es ist das große Verdienst von Engelbert Koller, sie wieder aufgegriffen zuhaben. Wenn auch sein Werk vornehmlich der Forstgeschichte gewidmet ist, so wurdedarin doch in der richtigen Erkenntnis, daß die Hallamtsordnungen die Grundlagen fürdie Waldordnungen bildeten, den ersteren die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt,und die beiden Ordnungen von 1523 und 1568 sind in ihren wesentlichen Punkten ver-öffentlicht. Ich selbst konnte auf die bisher kaum beachtete sogenannte„ Hallamts-ordnung" von 1513 verweisen. 5
Nun ist gerade das 16. Jahrhundert für das Hallamtswesen von besonderer Be-deutung geworden, hat sich doch in diesem Jahrhundert die landesfürstliche Gewalt erstrichtig durchgesetzt, ja man kann sagen, daß dieses Jahrhundert den Sieg der landes-fürstlichen Bürokratie über die dem Berg- und Siedewesen noch immer anhaftendenReste des feudalen Regaldenkens durchsetzte. Das zu zeigen, soll an einigen Beispielenversucht werden.
1 Srbik, H. R. v.: Studien zur Geschichte des österreichischen Salzwesens(= For-schungen zur inneren Geschichte Österreichs, hg. v. A. Dopsch, Heft 12,) Innsbruck 1912.2 Schraml, C.: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginn des 16. Jahrhundertsbis zur Mitte des 18. Jahrhunderts. Studien zur Geschichte des oberösterreichischen Salinen-wesens, Bd. 1, Wien 1932.
3 Hollwöger, F.: Ausseer Land, Geschichte der Gemeinden Bad Aussee, Altaussee,Grundlsee, Mitterndorf und Pichl. Bad Aussee 1956.
4 Koller, E.: Forstgeschichte des Salzkammergutes. Eine forstliche Monographie.Wien 1970. Das Buch von Palme, R., Die landesherrlichen Salinen- und Salzbergrechte imMittelalter, Innsbrucker Beiträge zur Kulturwissenschaft, Sonderheft 34, Innsbruck 1974, dasauch auf die Hallamtsordnungen Maximilians I. und Ferdinands I. für Aussee eingeht, erschienerst nach Abschluß des Manuskriptes, ich konnte es daher nicht mehr benützen.
5 Tremel, F.: Hans Herzheimer, Aussee und die Ausseer Hallamtsordnung vom Jahre1513. In: Festschrift Hermann Wiesflecker zum 60. Geburtstag, hg. von O. Pickl undA. Novotny. Graz 1973, S. 81 ff.
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