und eine blaue. Wenn es so kam, daß die weiße in der Mitte war und auf jeder Seite eineder beiden anderen, bedeutete es eine kommende Heirat( Gehag, Merleinsraut).
Der verbreitete Glaube, daß in der Weihnachtszeit keine Wäsche hängen darf,wurde mir in 13 Orten der Gottschee bezeugt. 363 Ein etwas ungewöhnlicheres Beispiel seiangeführt: ,, Wenn man Wäsche hängen hat in der Weihnachts- oder Neujahrsnacht,stirbt man im kommenden Jahr. Der Körper trocknet aus. Nichts darf auf dem Dach-boden hängen"( Lienfeld, Grafenfeld). Die Aussage ist insofern bemerkenswert, als esnicht nur unbestimmt heißt, daß irgendwer aus dem Hause sterben werde, sondern,, man", also doch wohl der, dessen Wäsche hängt. Was zu den neuen Ergebnissenstimmt, die ich für diese Glaubensvorstellung sammeln konnte. 364 Eigenartig ist dieAnalogievorstellung des Austrocknens. Daß aber überhaupt nichts( also nicht bloß dieWäsche) auf dem Dachboden hängen darf, bestätigte abermals die neue Sicht dieserBräuche, die sich nicht allein mit dem Durchbrechen eines Arbeitsverbotes begründenlassen.
9. Neujahr
Der Altjahrsabend wiederholt als der mittlere der drei Weihnachtsnächte verschie-dene Bräuche des Heiligen Abends, z. B. das Sprengen des Hauses mit Weihwasser, dasgroße Glockenläuten, das Essen eines weiteren Gebildbrotes, die Orakel usf. Es tretenaber auch andere und für diesen Termin besondere Züge auf. Dazu gehört das sogenannte,, Hereinsäen" von Nüssen durch einen Türspalt durch jemanden, der nicht gerne erkanntsein wollte. Ferner Bräuche mit dem Wasser des Brunnens und schließlich am Morgen dasNeujahrswünschen sowie verschiedene Anfangsvorbedeutungen.
Das Hereinwerfen von Nüssen in der geschilderten Art gehört zu den Bräuchen,welche für die Gottschee besonders kennzeichnend sind. Es hat Hintergründe und Zusam-menhänge, die im Schlußkapitel erörtert werden. Nach meinen Aufzeichnungen aus38 Orten über diesen Brauch ist sein Haupttermin eindeutig der Altjahrsabend( 33 Be-lege), dazu fünfmal Nikolaus. Möglicherweise kam er im Unterland auch an allen dreiWeihnachtsabenden vor, wie ein Brief aus jüngster Zeit mitteilt, mir wurde davon nichtsbekannt; auch die Bücher von Hauffen und Tschinkel verbinden ihn mit Neu-jahr. Entgegen der Meinung anderer Forscher, daß der Brauch nur in Teilen der Sprach-insel beheimatet war, verteilen sich meine Belege über das ganze Land, nur aus demSuchener Hochtal habe ich zwei Negativantworten.
Der Brauch geht gewöhnlich so vor sich, daß die Hausmutter oder die Nachbarindas Hereinwerfen besorgt. Einige Male sind auch Männer erwähnt. In zwölf Orten ge-schah dies schweigend, gewöhnlich aber ruft die hereinwerfende Person etwas. In Altlagz. B. Gött gâm insch!"( Gott behüte uns). Der häufigste Spruch ist„ Kindrlain,Rindrlain, Kitzlain, Lamplain, kloubet!" Daran wird noch ein Wunsch geknüpft wie,, aus sholl lâbn!"( alles soll lebhaft und gesund sein). Die Kinder balgen sich natürlichum die hereingeworfenen Gaben, so daß ein fröhliches Durcheinander entsteht.
Eine ganze Reihe von Berichten meiner Gewährsleute läßt erkennen, daß verschie-dene Vorbedeutungen mit diesem Brauch verknüpft waren.„ Die Mutter hat Nüsse undApfel genommen in einer Schürze und hat die Tür aufgemacht und hereingeworfen, wiegesät. Für die Kinderlein, für die Rinderlein für die Hühner und für die Schweine, füralles was im Hause lebend ist. Wenn die Mutter in anderen Umständen war, dann war
363 Lienfeld, Grafenfeld, Rieg, Koflern, Buchberg, Nesseltal, Schäflein, Grodetz, Tscher-moschnitz, Reiter, Pöllandl, Mairle, Gehag bei Tschermoschnitz.
364 Vgl. R. Wolfram, Das Aufhängeverbot in den Zwölften, Blätter f. Heimatkunde,28. Jg., Graz 1954, S. 49-58; ders.: Neue Nachrichten zum Aufhängeverbot in den Zwölften,Mitteilungen der Gesellschaft f. Salzburger Landeskunde, 98. Jg., 1958, S. 213–217.
231