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Die Weihnachtsbräuche der Serbokroaten
Entstehung
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Aehnliche Verbote kennen fast alle europäischen Völker nicht bloßzur W.- Zeit[ Hanuš, Kal. 53; Lud XIII 27, XIV 134; Sart. SB. III 117],sondern auch zu Ostern, 1. April, Trinitatis, Michael und Martin[ Sart. SB.III 143, 167. 218. 258. 273]. Ruhe von der Arbeit gilt allgemein als einwesentlicher Bestandteil der Gottesverehrung und verleiht den betreffendenTagen eine höhere Weihe. Besonders stark betont finden wir die Arbeitsruhebei den Hebräern und Römern, vgl. lat. feria[ Kellner, Heortologie, S. 1].

Nichts verleihen! Zu W. darf man nichts verleihen, besondersnicht Feuer, sonst gibt man das Glück aus dem Haus. Verliehenes muß manzurückholen ¹.

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Dieses Verbot halten sie in Rom seit der Kaiserzeit bis zum heutigenTage, es begegnet uns auch bei anderen europäischen Völkern[ Nilsson,Vorgeschichte, 63; Bilfinger, 48; Sart. SB. III 41; Lud V 348; ib. XIV 131;Pamfile, 24( Rumänen)]. Das Motiv ist einerseits die Furcht, zu Jahresbeginnärmer zu werden die Kehrseite ist, daß niemand mit leeren Händen insHaus kommen soll, anderseits die Furcht vor Behexung des verliehenenGegenstandes in dieser gefährlichsten Zeit. Derselben Furcht vor Schaden-zauber entspringt das Verbot, daß die Wöchnerin durch vierzig Tage weder Feuernoch sonst etwas nach Sonnenuntergang aus dem Hause geben darf, weil dasdem Kinde Unheil brächte[ SEZb 19, 101: Omolj].

Tiere unter Dach! Am hl. Abend muß das Vieh vor Sonnen-untergang heimgetrieben werden, auch die Hühner werden an diesem Tagunter das schützende Dach gelockt, wenn sie auch sonst im Freien über-nachten 2.

Die Begründung liegt wiederum in der Angst vor den in dieser Nachtentfesselten Geistern, die den Tieren schaden könnten. Daher auch dieLustration( Hindurchgehen durch Kerzen) beim Eintrieb.

Speiseverbote. Abgesehen von den Fasten hören wir, allerdingsvereinzelt, von einem Bohnenverbot 3; in der Zeta darf man am 24. Dez.weder Fisch noch Wild fangen und heimtragen. Daß die kreuzweise hin-geworfenen Nüsse nicht aufgehoben und gegessen werden dürfen dieUebertretung ruft Beulen hervor ist verständlich, da sie ursprünglichOpfergaben sind(§ 35).

Wortverbote. Wir haben oben gehört(§ 6), daß es vielfach am30. Nov. verboten ist, den Bären beim Namen zu nennen, man darf von ihmnur als teta oder ona sprechen. Die Angst vor dem ehemaligen König derTiere, die den eigentlichen Namen des Bären als Tabu erklärt und durchEuphemismen wie medved Honigesser" ersetzt hat, sodaß der ursprünglicheName verloren gegangen ist, wirkt also heute noch fort und zeigt sich auchin den ihm dargebrachten Opfern. In ähnlicher Weise darf man in derW.- Nacht nicht den Teufel, den Wolf, die Hexe, den Alp, die navije Seelenungetaufter Kinder" usw. beim Namen nennen 5( Vgl. Zoubrytzkyj, 59: Auchdie Ruthenen nennen zu W. nicht den Wolf, sonst fällt er das Vieh an). Inder Herzegowina hat dieses Verbot zu einer Art Decksprache geführt. AlleDinge, die man sich zu nennen scheut, dazu gehören in der hl. Nachtauch der Badnjak, das Feuer, das Bratentier, ersetzt man durch das

1 Allgemein. Matić, Hs. 77( Kruš. Župa): Am hl. Abend nach Sonnen-untergang darf man nichts mehr verborgen, i ako osvetojovaniše, auch wenn erverspricht, die Sache zu S. Jovan( 7. Jänn.) zurückzugeben; Mil, ŽSS 163,P. 29( Užice): das Verbot besteht für den 24. und 25. Dez.; Begović, 234( Serb. Grenzer): ein ähnliches Verbot finden wir hier am Georgstag( volks-tümlicher Frühlings- und Weidebeginn).- 2 SEZb 19, 74( Omolj). 3 ZbNŽXXI 195( Lobor): Zwischen W. und Neujahr darf man keine Bohnen kochen,sonst wird das Getreide versengt.( Die reifen Schoten und Stauden der Sau-bohne sind schwarz.) 4 Zs. Karagjić II 150 ff. 5 Pamučina, 69( Herz.).