Jahrgang 
1970
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Vorbemerkung

Die sechste Folge, Jahrgang 1970, der Österreichischen volks-kundlichen Bibliographie ist abermals eine Gemeinschaftsleistung derauf dem Titelblatt genannten österreichischen Fachkollegen. Gegen-über den Vorjahren fehlt diesmal der Name von Wirkl.Hofrat i.R.Hochschulprofessor Dr. Ernst Burgstaller in Linz, der die bibliographi-sche Betreuung der Bundesländer Oberösterreich und Salzburg mit Ab-schluß der fünften Folge jüngeren Kräften überlassen hat. Vom nächstenJahrgang an wird Dr. Dietmar Assmann in Linz als neuer Mitautor auf-scheinen. Er hat es übernommen, die Arbeit in Oberösterreich fortzu-führen. Es ist hier der Ort, Herrn Hofrat Burgstaller für sein langjähri-ges Wirken innerhalb unserer kleinen bibliographischen Arbeitsge-meinschaft nochmals herzlich zu danken. Seine persönliche Empfehlungwar es vor Jahren gewesen, die uns zur Durchführung des Gemein-schaftsprojektes einer jährlich erscheinenden volkskundlichen Biblio-graphie ermutigt hatte. Die übrigen Bundesländer haben wie in denVorjahren in Kustos Dr. Elfriede Grabner in Graz( Kärnten und Steier-mark), Kustos Dr.Maria Kundegraber in Stainz( Burgenland, Nieder-österreich und Wien) und Dr. Hans Grießmair in Brixen( Südtirol) ihregewohnt verläßlichen Betreuer gehabt. Dem Herausgeber fiel diesmalneben der Bearbeitung von Tirol und Vorarlberg vorübergehend der TeilOberösterreich und Salzburg zu. Allen Mitarbeitern gilt der besondereDank für ihre abermals gewährte Hilfe.

Der Verband der wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs,bei dem sich die Bibliographie in guter Verlagsobhut befindet, hat trotzder Übersiedlung seines Büros und der Druckerei und der damit verbun-denen Umstellungsschwierigkeiten wieder alle Sorgfalt auf die Herstel-lung dieses nun schon anerkannten Arbeitsbehelfes verwendet. Das Bun-desministerium für Unterricht und Kunst und das Kulturamt der Stadt Wienhaben durch finanzielle Beiträge die Vorarbeiten und die Drucklegungder Bibliographie gefördert. Beiden Behörden gegenüber fühlt sich derVerein für Volkskunde zu besonderem Dank verpflichtet.

K.B.