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Weihnachtsgebäcke : eine vergleichende Studie der germanischen Gebildbrote zur Weihnachtszeit
Entstehung
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Gebildbrot stellt der» Bauerhase« in Freiberg( Sachsen) das jagdbareTier dar, das eine Ablösung des blutigen Haustieropfers ist. Auchdas Tiroler» Hasenbrot« erinnert an diese Ablösungsform. Noch 755war das rote Hasenfleisch vom Papst Zacharias als Fleischspeise denChristen verboten; es galt aber später als bäuerliche Zinsabgabe. InPrag bekamen die Richter als Weihnachts-( Neujahrs-) Ehrung einenHasen. Wer zu Villanders freie Jagd hatte, mußte zu Weihnachtendem Richter einen Hasen schenken( Simrock D. M. 510); hier vertrittder Richter vermutlich den germanischen Gode, der Priester undRichter in einer Person war( vergl. Heyl 1. c. 763).

Auch der blutig erlegte Hirsch vertrat ebenfalls ehemals dasblutig geopferte Haustier; an dieses gemahnen noch viele Gebildbrote,die einen Hirsch oder eine Hirschjagd darstellen; zum Beispiel dasStraßburger Schwabenbrötli( Figur siehe Z. d. V. f. V. K. 1904, 267)in Hirschhorngestalt( pars pro toto), in der Schweiz» Hirze- Hörndli«<

genannt.

Die Kultzeit machte das Opfertier( Tieropfer) zum Heilmittel.Der Mensch, am Kulte haftend, übertrug den Heilwert des Kultopfersauch auf das stellvertretende Jagdtier. An Stelle des Menschenopferswar schon längst das blutige Haustieropfer getreten; an dessen Stellenun trat wieder aus wirtschaftlichem Zwange das gewaltsam getöteteJagdtier; wie der Jäger so zum Lieferanten von volksmedizinisch ge-schätzten Heilmitteln wurde, so traten an die Stelle der Haustieropferauch die von der Hausbäckerin gebildeten Hirsch- oder Hasengebäcke.An die übrigen zum gemeinsamen Sippenmahle ehemals zu-sammengesteuerten Beiträge erinnern noch ihre Namen,so zum Beispiel der fränkisch- hennebergsche» Zampert« oder» Zemede<,» Semete«( Thüringen, Unterfranken) sowie das österreichische» Störibrot«<.

Die in nachfolgender Abhandlung erwähnten Gebildbrote ver-dankt Verfasser in ihren Originalen der Güte der Frauen: Andree-Eysn( München), v. Dobschütz( Eisenach), Funk( St. Gallen), Graven-horst( Lüneburg), Gröbner( Gossensaẞ), Klein( Dahlbruch), Lechner( Bad Tölz), Lemke( Berlin), v. Maier( Bad Tölz), Soennecken( Bonn),Stark( Ballenstedt), v. Stülpnagel( Frankfurt), sowie der Herren:Eid( Rosenheim), Ebenboeck( München), Feilberg( Askov).

1. Die altgermanische Speiseordnung verlangte beim Totenkultvor allem die uralte Seelenspeise, den Brei( Mus) oder die Grütze,und zwar besonders den Hirse brei, der heute noch im Anhaltischen,in Thüringen, Voigtland, Brandenburg auch auf Weihnachten üblichist, da die Hausregel den gerne mit Milch gekochten Brei daselbstverlangt.( Wuttke2,§§ 75, 78.) Im Südosten von Deutschland mußman ebenfalls Hirsebrei essen, damit» das ganze Jahr« das Geld*) nicht*) Unter den Weihnachtsgebildbroten fehlt als Symbol dieses Wunsches auch dieGeldtasche( Fig. 64) nicht.