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Werbung.
An den Anfang will ich die Schilderung der Brautwerbungszeremoniensetzen, wie sie uns Kalinowski am Ende des XVIII. Jahrhunderts in einerBeschreibung der ukrainischen Gebräuche gibt. Ist der Sohn heiratsfähig,so wählt er sich ein Mädchen aus und zeigt seine Wahl dem Vater an.Dieser läßt zwei ältere nahe Verwandte oder Nachbarn zu sich kommenund berät sich mit ihnen über den Plan seines Sohnes. Der Sohn ver-neigt sich vor ihnen und bittet sie, die Last der Werbung auf sich nehmenzu wollen. Sind diese dazu bereit, so gibt er jedem einen Stab zumZeichen der ihnen von ihm übergebenen Vollmacht und ein für diesenZweck besonders gebackenes Brot mit und geleitet sie bis vor das Tor.Die Werber,„ ,, starosty"( Älteste) genannt, gehen ins Haus der Eltern deserwählten Mädchens. Hier angekommen, legen sie das Brot auf den Tisch,wünschen dem Hausherrn Segen und unterhalten sich mit ihm zunächstüber allgemeine Dinge, bis sich eine passende Gelegenheit findet, dieWerbung vorzubringen. Der Vater des Mädchens bittet um einige Zeitzum Überlegen. Gefällt ihm der Jüngling, so begibt er sich in die Klete( Vorratskammer) zu seiner Frau. Beide rufen die Tochter zu sich undfragen sie, ob sie den betreffenden Jüngling heiraten möchte. Willigt sieein, so führen sie die Eltern vor die Werber. Auf einem hölzernen Tellerüberreicht die Tochter den Werbern je ein Handtuch, das mit Seide oderGoldfäden durchwebt ist, als Zeichen ihrer Einwilligung. Die Werberbinden sich die Handtücher über die Schulter, lassen das mitgebrachteBrot im Hause des Mädchens zurück, nehmen dafür vom Vater des Mäd-chens ein anderes Brot mit und begeben sich fröhlich zu dem Jünglingzurück, der sie am Tor erwartet und zum Vater führt.. Auch heute nochgeht die Werbung bei den Kleinrussen ungefähr in derselben Weise vorsich. Gewöhnlich schlagen die Eltern dem Sohn ein Mädchen als BrautGefällt ihm dieses, so nimmt er den Vorschlag seiner Eltern an, ge-fällt es ihm aber nicht, so bittet er die Eltern, ihm freie Wahl zu lassen.Hat er sich dann selber ein Mädchen auserwählt, so versammeln sich alleseine Verwandten im Hause seiner Eltern und beraten sich über die Wahldes Jünglings. Die Eltern suchen zu erfahren, was für einen Charakterdas Mädchen hat, ob es arbeitsam und friedlich ist, ob es gut wirtschaftenkann. In dieser Beziehung gibt es ein Sprichwort, welches lautet: Wähledir die Frau nicht mit den Augen, sondern mit den Ohren." Haben dieVerwandten zu der Ehe ihre Einwilligung gegeben, so beraten sie sich, werals Werber ausgeschickt werden soll. Dazu werden gewöhnlich die Personengenommen, die dieses Amt im Dorfe stets ausüben. In manchen Gegendengehen vor den Werbern, svaty, Werberinnen, svachi, ins Haus des Mäd-chens, um dort zuerst zu erforschen, ob die Werber Aussicht haben, an-genommen zu werden. Als Werberinnen werden meist alte Frauen aus derVerwandtschaft des Jünglings geschickt, manchmal sind es auch die Mutterund Schwester des Jünglings. Sie nehmen Brot und Salz mit sich. Sie
vor.
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