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Gebildbrote der Hochzeit
Entstehung
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Regierungsbezirk Minden heißt dieses Auslösen des Brautpaares» schatten«<.( Z. f. rh. u. westph. V. K, 1907, S. 182 ff.; wo auchLiteraturangabe über diesen Volksbrauch; außerdem Kühnau, Mit-teilungen, 33.)

Die Sperre des Hochzeitspaares durch die Dorfjugend hat mit dem apotropäischenVerschließen desselben vor dem Einflusse böser Geister( Samter, 162) keine Beziehung.Abgesehen davon, daß die Namen Sperre, Sparre, Klausenmachen, Schätzung" deutlichauf eine Versperrung des gangbaren Weges hinweisen( vectigal s. obex=tributum provectura), ist es nicht etwa bloß das Hochzeitspaar, dem der Weg verlegt wird, sondernauch der Kammerwagen oder das Fahrzeug oder das Wagscheit, die man doch nichtgegen Geistereinfluß schützen will; ferner ist das übliche Sperrungsinstrument nicht einKult oder ein mit einer apotropäischen Farbe ausgestatteter oder nur vor einem Kultbildebenützbarer Gegenstand, wie man solche Absperrungen im keltischen Morbihan am Haus-tiere vornimmt mit einer geweihten" Schnur, aber nur um gleichsam Geister, beziehungs-weise ansteckende Krankheiten ferne zu halten( vergl. die St. Leonhards- Ketten), sonderndie Sperrung erfolgt wie bei der Erhebung eines Eingangszolles und das ist dasBeharrendste in diesem Brauche unter Abzwingung eines Lösegeldes an der Dorf-oder Sippengrenze. Man wird doch nicht ein Apotropaeon mit Opfergaben ablösen wollen?Außerdem wäre gerade das Binden und Einschließen des Brautpaares auf dem Wegeeher von schädlicher Wirkung, so daß in Schottland zum Beispiel sogar die Ausstattungder Braut unverschlossen und ungebunden in die Wohnung gebracht wird. Etwas anderesist natürlich die Versperrung und Verhüllung der Braut im eigentlichen Brautgemache,hierbei sollen die gefürchteten schädlichen Geister von dem Einflusse auf die Fruchtbarkeitder Braut abgewehrt werden innerhalb des Hauses! Daß ein solcher Absperrungsritusauch bei der Ernte( am Erntewagen) erfolgen kann, ist naheliegend, aber dieser ist nurübertragen.

Daß solches Spendebrot, das an fremde Leute verschenkt wird,mit der Zeit feiner, süßer und gewürzreicher wurde, ist selbst-verständlich, daher tritt an die Stelle der Brautgrütze und desBrautbrotes der Hochzeitsfladen oder Zelten.

Fig. 10.

Hochzeitszelten, bürgerliches Wappen.Dresdener Altertumsmuseum( Frau Gaul).

Fig. 11.

Hochzeitsfladen, bürgerliches Wappen( München).