Hochzeit ist die hohe Zeit( mhd. hôchzît, hôchgezît), in derdie Verheiratung festlich begangen wird; aber erst seit etwa 1200ist nur die Vermählungsfeier» Hochzeit«<; früher hieß so jedes hohekirchliche oder weltliche Fest; an der stets mehr weltlichen Hochzeitblieb der alte Name haften.
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Heirat ist eine bereits altgermanische Bezeichnung( ahd. hîrât)für die Zeit, in der zur Gründung einer Familie oder eines Haus-standes( got. heiwa) die erforderlichen beigeschossenen Mittel( ahd.rât) als Vorrat bereitstehen und das Conjugium o. connubium( an. hjú-skapr) vollzogen wird. Der dabei übliche Hochzeitsgesang( mhd. hî-leich, mndl. huwe- leic) gab an der Eifel der Hochzeit den Namen» Hillige( ahd. heilich, mndl. hylic). Die Vermählung ist der feier-liche Akt, mit dem die Braut öffentlich dem Bräutigam(= Braut-mann) als Gemahlin übergeben wird.) In der Öffentlichkeit diesesVorganges lag die allgemeine Anerkennung der Rechtmäßigkeit derEhe( ahd. êwa Gesetz). Mit dem öffentlichen Mahlakt( Opfer)konnte der Brautmann( Bräutigam) seine Braut als Frau heimführen( ags. hæmed= rovatna área da, uxorem ducere). Der Hochzeit oder Ver-mählung ging die Verlobung( Verspruch, Versprechnis, Pfandgeben, Leihkauf,Handfeste, Handschlag, Handstreich, Hinschwören, Zusagen, Stuhlfeste, Aufsatz, Gewißmachen,Festmachen, Richtigmachen, Stunde, Freierei, Hingebet, Hingab', Beschauet, Festweih',Gefesten, Lôfte[ Braunschweig], trû- lofan[ Island]= Treue geloben, trú- lofask, norweg.tro- lofning, dän. tro- lovelse, gothländ. förlugningi, ags. weddian, engl. wed, altfries. weddia,mnd. wedden, dän. bandfesting, engl. handfasting, franz. fiançailles=== Verbürgnis, lat.fidantialia, sponsalia) voraus; aus diesen Namen geht schon hervor, daßdie Braut ehemals nur als etwas Erworbenes oder Erkauftes hin-gegeben wurde gegen festgesetzten Preis oder gelobtes, versprochenes,verbürgtes Unterpfand, das man ablösen mußte.
Dieser Verlobungstag, an dem die Brautleute sich einanderversprechen, hat durch diesen Betreuungsakt( Trauung) und die dabeiüblichen Bewirtungen verschiedene Namen erhalten.
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Im Altnordischen festar- öl= Befestigungsbier, angelsächsisch brýd- ealu= Braut-bier, mnd. ostfriesisch lavel- bêr, lovel- bêr, gevel- bêr Verlobungs- oder HingebebierFestwein( Schwaben), Hafftelwein( Bayern), Weinkauf( Hessen), Heiratschenk( Bayern).Meist sind bestimmte herkömmliche Zusage- oder Zustimmungs-speisen üblich. Im südlichen Westfalen wäre zum Beispiel für den umdie Braut anhaltenden Brautwerber ein geschmiertes Butterbrot ein
1) Vergl. das lat. maritaticum= franz. mariage, das Übergeben der Braut an denMann( mas), sowie das lat. nuptiae= franz. noces, weil die Braut mit dem Brautschleiernoch verhüllt( nupta) dem Bräutigam nachts übergeben wurde. Verlobung, Beilager undHochzeit fielen ehemals zusammen; erst seit der Durchführung der kirchlichen Trauungals Akt bürgerlicher Giltigkeit der Ehe zerfiel der Eheschluß in Verlobung und Hochzeit.