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Führer durch das Museum für Volkskunde
Entstehung
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Auszug aus den Statuten des Vereines

für Volkskunde.

§ 2. Der Zweck des Vereines ist die wissenschaftlichePflege der Volkskunde mit besonderer Berücksichtigung

Deutschösterreichs.

§ 3. Dieser Zweck soll erreicht werden durch a) Er.haltung und Ausgestaltung des Museums für Volks-kunde in Wien; b) Herausgabe einer Zeitschrift; c) öffent-liche Veranstaltungen; d) Vorträge.

§ 6. Der Verein zählt stiftende, gründende,fördernde und ordentliche Mitglieder. StiftendeMitglieder werden jene Persönlichkeiten oder Korporationen,welche einen Stiftungsbeitrag von mindestens K 1000 er-legen. Gründende Mitglieder haben einen Mindestbeitragvon K 500 zu erlegen. Fördernde Mitglieder sind diejenigen,welche einen Jahresbeitrag von mindestens K 100 leisten.Ordentliches Mitglied kann jeder werden,der sich verpflichtet, die Vereinszwecke zu fördern undden Jahresbeitrag( K 15) zu zahlen.

§ 7 und 10. Die Anmeldung der Mitglieder erfolgt beider Vereinsleitung( VIII. Laudongasse 17). Die Mitgliedersind berechtigt, das Museum für Volkskunde unentgeltlichzu besuchen.

§ 11. Die ordentlichen Mitglieder sind ver-pflichtet, einen Jahresbeitrag von mindestensK. 15 zu entrichten. Denselben steht das Recht zu, die Zeit-schrift des Vereines zum Vorzugspreise zu beziehen.Den Bezugspreis für die Zeitschrift für Volkskunde bestimmteweils die Vereinsleitung( pro 1921 K 25).