Kunstrückgabegesetz
Ausdruck des BundesgesetzblattsErlassen 1998
Quelle: Rechtsinformationssystemdes Bundes www.ris.bka.gv.at
Das Kunstrückgabegesetz ermächtigt diezuständigen Minister* innen, Kulturgut zu-rückzugeben, das im Bundeseigentum stehtund aus einem NS- Unrechtszusammenhangstammt. Das betrifft das Finanzministeriumund alle Ministerien, in deren Zuständig-keitsbereich Museen oder Sammlungenfallen, also das Wirtschaftsministerium fürdas Bundesmobiliendepot, das Verteidi-gungsministerium für das Heeresgeschicht-liche Museum sowie das Kulturministeriumfür andere Bundesmuseen und die National-bibliothek. Beraten werden die Minister* in-nen dabei von einem Beirat, dem Kunstrück-gabebeirat. KP
MEDIENSTATION
Novelle des KunstrückgabegesetzesErlassen 2009
mit Zugriff auf das Rechtsinformations-system des Bundes www.ris.bka.gv.at
Wie die meisten Gesetze erfuhr auch dasKunstrückgabegesetz eine Novellierung,in der Uneindeutiges präzisiert und zu engGefasstes erweitert wurde. So ist nun unteranderem der Zeitraum, auf den sich das Ge-setz bezieht, länger. Er beginnt nicht mehrerst 1938, sondern bereits 1933, im Jahr derMachtübernahme der Nationalsozialistenin Deutschland. Auch der örtliche Bezugwurde ausgedehnt: Der Entzug muss nichtinnerhalb der Grenzen des heutigen Öster-reichs, sondern im Herrschaftsbereich desDeutschen Reichs stattgefunden haben, umfür das Gesetz relevant zu sein. KP
Wien:„, Beschluss des Gemeinderatesder Bundeshauptstadt Wien vom 29. April1999 über die Rückgabe von Kunst- undKulturgegenständen aus den Museen,Bibliotheken, Archiven, Sammlungen undsonstigen Beständen der Stadt Wien"Ausdruck
Quelle: Wienbibliothek im Rathauswww.digital.wienbibliothek.at
Die Stadt Wien ist sowohl Gemeinde alsauch Bundesland. Die Vermögensver-waltung liegt auf Gemeindeebene. Daherhandelt es sich in diesem Fall um einenBeschluss des Gemeinderates. Zusätzlichfindet sich die Rückgaberegelung auch inder Geschäftsordnung der beim Magistratder Stadt Wien eingerichteten Restitutions-kommission. MR
Steiermark: ,, Landesverfassungsgesetzvom 14. März 2000 über die Rückgabeoder Verwertung von Kunstgegenständenund Kulturgütern, die während dernationalsozialistischen Gewaltherrschaftihren Eigentümern entzogen wordensind"
Ausdruck
Quelle: Rechtsinformationssystemdes Bundes www.ris.bka.gv.at
Oberösterreich:„ Landesgesetz überRestitutionsmaßnahmen für Opfer desNationalsozialismus( Oö. Restitutions-
gesetz)"
Ausdruck
Erlassen 1. April 2002
Quelle: Rechtsinformationssystem
des Bundes www.ris.bka.gv.at
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