Druckschrift 
Mit dem Gefühl der Hände : zeitgenössische Töpfer in Niederösterreich ; Schloß Gobelsburg bei Langenlois im Kamptal, 24. Mai bis 19. Oktober 1997 ; Österreichisches Museum für Volkskunde, Wien, 26. Oktober 1997 bis 23. Februar 1998
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

12

12

Verfall der Zunfthoheit

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stand das Hafnerhandwerk bereitsin einem schweren Konkurrenzkampf mit den Fabriksbetrieben. Dies wirkte sichaber noch nicht in der allgemeinen Gewerbestatistik von Niederösterreich aus. An,, Hafnern, Töpfern und Geschirrhändlern" wurden im Jahre 1830 gezählt: 348,1851: 381. Interessant ist die üblich werdende Unterscheidung von Töpfern undHafnern, die in älterer Zeit völlig fehlte.( Otruba S.36) Alte Zünfte gingen nach derAufhebung des Zunftwesens in der Mitte des 19.Jhs in einer neuen Gewerbeord-nung beinahe nahtlos in die neu gegründeten Genossenschaften über. In dernovellierten Gewerbeordnung aus dem Jahre 1883 wurden neben den bisherbestehenden Kategorien der freien und konzessionierten Gewerbe die sogenann-ten handwerksmäßigen eingeführt. Deren Anerkennung war an einen Befähi-gungsnachweis im entsprechenden Handwerkszweig gebunden.

In diese Zeit fallen die Gründungsjahre von Kunstgewerbeschulen und derSchwerpunkt in der keramischen Ausbildung verlagerte sich auf die BereicheKunst und Industrie. Die Töpferware wurde immer unbedeutender. Die Töpfermußten ihr Sortiment dem ländlichen Verbraucher anpassen, hier wurden diealten Formen beibehalten( Geschirr, Vorratstöpfe, Rohre).

Gewerbefreiheit und Innungszwang

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wird der Zerfall der jahrhundertealtenzunftmäßigen Handwerksstrukturen bei den Hafnern deutlich. Das ganze Haus"zerfiel- die sozial/ fürsorglichen Einrichtungen eines Meisterhaushalts löstensich auf. Die Geschirrfabriken entzogen dem Töpferhandwerk den Kundenkreis,die Drehscheiben standen still. 1935 wurden die bundesweiten Zusammen-schlüsse der Handwerke zu Innungen transformiert und die Keramiker, Fliesen-und Plattenleger mit den Hafnern und Ofensetzern vereint. Folgende Tätigkeitenwurden aufgelistet:

1. Erzeugung von Tongefäßen

2. Glasierte Gebrauchsware

3. Setzen von Kachelöfen und Kachelherden

4. Ausführung von Wandverkleidungen aus Kacheln,

Fliesen und dergleichen

5. Legen von Tonfliesen und Tonklinkerplatten

In einer Änderung der Gewerbeordnung von 1974 wurden die Töpfer erst-mals nicht mehr dem Hafnergewerbe sondern einem eigenen Keramikhandwerkzugeordnet.( Ammerer S.120) Heute sind in der Sektion Gewerbe der niederöster-