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Vorwort zu einem kritischen Versuch über die mythischen Grundbestandtheile der Nibelungensage
Entstehung
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Bekanntmachung.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Kreuzschule und das Wettiner Gymnasiumfür das Schuljahr 1880-81 werden von dem Unterzeichneten in der Aula des Gymnasiums,welche von 92 Uhr Vorm. an geöffnet sein wird, entgegengenommen

für Sexta am 20. October 1879 Vorm. 10-12 Uhr,

für Quinta am 21. October 1879 Vorm. 10-12 Uhr,

für Quarta der Kreuzschule und des Wettiner Gymnasiums und für Tertia und diehöheren Klassen der Kreuzschule am 22. October 1879 Vorm. 10-12 Uhr;ausserdem für alle Klassen, soweit noch Plätze vorhanden sein werden, vom 23. October anim Rectoratszimmer während der Sprechstunde von 10-11 Uhr.

Die Anmeldelisten werden für jede Klasse gesondert geführt und, sobald in einerKlasse die Zahl der bei der nächsten Osteraufnahme voraussichtlich zur Erledigung kommendenPlätze erfüllt ist, für diese Klasse, jedenfalls aber am 14. Februar 1880 geschlossen.

Von Anfang dieses ersten Termines bis zum 15. Januar 1880 können nur Söhnehiesiger Einwohner, vom 16. Januar auch die Söhne Auswärtiger, insofern noch Plätzevorhanden sein sollten, eingetragen werden.

Insoweit nach den Ergebnissen der Osterversetzung noch einige Plätze zur Erledigungkommen sollten, ist ein zweiter Termin für Freitag und Sonnabend vor QuasimodogenitiVorm. 9-12 Uhr sowohl für Hiesige als Auswärtige angesetzt.

Bei der Anmeldung im ersten Termine ist die Einreichungeines Tauf- oder Geburtsscheines,

der Bescheinigungen über erste, bez. über wiederholte Impfung,

sowie der Nachweis

über das erfüllte Unterrichtspensum,

für Confirmirte auch die Beibringung

eines Confirmationsscheines

erforderlich. Die persönliche Vorstellung der Recipienden hat, wenn sie nicht schon frühererfolgt ist, im zweiten Termine stattzufinden, zu welchem auch das Ostern 1880 fällige Schul-zeugniss, bez. Abgangszeugniss einzureichen ist. Im Unterlassungsfalle wird die Anmeldungzu Gunsten anderer Aspiranten als zurückgenommen erachtet.

In die letzte Klasse werden Knaben vom vollendeten neunten Lebensjahre an aufge-nommen, welche die erste Bekanntschaft mit der biblischen Geschichte Alten und NeuenTestamentes und den Anfangsgründen der Geographie sich angeeignet haben, ferner im Deut-schen zu fertigem Lesen, zu leserlichem Schreiben unter Vermeidung grober orthographischerFehler und zur Fähigkeit, eine leichte Erzählung mündlich wiederzugeben, endlich im Rechnenin den vier Species mit ganzen und benannten Zahlen so weit gekommen sind, dass sie mitSicherheit vierstellige Zahlen addiren und subtrahiren, vierstellige mit zweistelligen multipli-ciren und vierstellige durch einstellige dividiren können. Eine Bekanntschaft mit den Elemen-ten der lateinischen Sprache wird zur Aufnahme in diese Klasse nicht verlangt. Der Standder Kenntnisse, welche für die Aufnahme in die übrigen Klassen erforderlich sind, geht imallgemeinen aus der Uebersicht über den im letzten Schuljahre ertheilten Unterricht hervor.Im Griechischen wird für Untertertia die Bekanntschaft mit der Conjugation der Muta- Stämme,und für Obertertia der Abschluss der attischen Formenlehre vorausgesetzt.

Ueber die Thunlichkeit der Aufnahme in diejenige Klasse, für welche die Anmeldungerfolgt ist, entscheiden die Lehrercollegien der Kreuzschule, bez. des Wettiner Gymnasiumsnach den Ergebnissen der Montag nach Quasimodogeniti von Vorm. 8 Uhr an abzuhaltendenReceptionsprüfung.

Prof. Dr. Friedrich Hultsch,

Rector.