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Ueber die Quellen zu Boners Edelstein
Entstehung
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Von diesen noch fehlenden Fabeln finden sich 8 in den Gestis Romanorum, einerSammlung von moralisirten Parabeln, Fabeln und Erzählungen in lateinischer Sprache ausder Zeit vor Boner, worüber ich auf Oesterleys Ausgabe, Berlin 1872, S. 253-257, und auchauf die Besprechung dieses Werkes von Liebrecht, Germania N. R. 6. Jahrg. 1873 S. 357,verweise; 4 von diesen Fabeln stehen auch in der Disciplina clericalis des Petrus Alfonsi aus demAnfang des 12. Jahrhunderts. Schon Docen, Jahrb. d. Litt. XV, 6 Wien 1821, sagt, dass dieVorbilder mehrerer Erzählungen bei Bon. in den Gestis Rom. zu suchen seien.

Bon. 58 ist aus G. R. cap. 75 u. 78 genommen. Boner erzählt: Drei Römerinnen,welche ihre Männer frühzeitig verloren hatten, wurden aufgefordert, sich von neuem zu verhei-raten; doch alle drei verweigerten es, die erste, weil sie nur ihres Reichtums wegen begehrtwerden würde, die zweite, weil sie nicht die Treue an ihrem Gemahl brechen wollte, der,wenn auch todt, doch in ihrem Herzen fortlebe, die dritte, weil sie einen guten Mann gehabthätte, dessen Tod sie immer beklagen wollte. Daran knüpft Boner den Rat für Witwen,unverheiratet zu bleiben. Die G. R. c. 75 fangen, wie sonst sehr oft, mit einem Könige an,welcher drei Töchter hatte, deren Gatten in demselben Jahr starben. Auf das Drängen ihresVaters, sich wieder zu vermählen, antworten zwei von ihnen ganz in derselben Weise wie beiBoner. Die Antwort der dritten weicht zwar hier ab, doch diese hat Boner aus c. 78 entlehnt,wo dieselbe Geschichte von einem König und seiner Tochter erzählt wird. Die Nutzanwen-dung der G. R. kommt hier nicht in Betracht, da sie ihre sämmtlichen Stücke geistlich deuten.Daher vergleicht auch Oesterley Bon. 58 mit G. R. 75 und 78, während Goedeke die BonerscheQuelle anzugeben unterlässt.

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Sodann findet sich Bon. 71 in den G. R. c. 174. Mit den ersten Worten der FabelWen list ein bîschaft" deutet Boner an, dass er das Folgende nicht erfunden habe. Der In-halt ist: In einem Waide fand jemand eine von Hirten an einen grossen Pfahl fest ange-bundene Schlange: von Mitleid ergriffen, band er sie los und fütterte sie, doch zum Dankdafür wand sie sich um seinen Hals und sagte, Gift von sich zu geben sei einmal Art ihresGeschlechts. Auf das Verlangen des Mannes, einen Richter ihren Streit entscheiden zu lassen,liess die Schlange ihn los, und da der Richter, der Fuchs, nicht eher das Urteil sprechenwollte, als bis er selbst den Hergang der Sache mit eignen Augen gesehn hätte, liess sie sichwieder an den Baum anbinden. Nun sagte der Fuchs, sie solle sich selbst befreien, wennsie könnte, und riet dem Manne fortzugehn. Die G. R. erzählen die Fabel ebenso, nur istder Mann ein imperator, wie in diesem Buch fast stets ein imperator, rex, princeps, nobilisoder wenigstens ein miles erscheint; ausserdem ist der Richter ein philosophus. Man würdealso diese Erzählung als Boners Quelle annehmen können, wenn nicht in der Disciplinaclericalis des Petrus Alfonsi cap. VII, 4, 5, 6 dasselbe in noch mehr übereinstimmenderWeise erzählt würde: statt des imperator heisst es quidam, statt des philosophus richtet derFuchs, und am Schluss steht: Qui pendulum solverit, super eum[ ruina] erit, wofür Bon.v. 61 hat: wer ab dem galgen loest den diep, dar nâch hât er in niemer liep. Was abersonst noch Val. Schmidt, der Herausgeber der Disc. cler.( Berlin 1827), in den AnmerkungenS. 118 anführt, als für die Nachahmung der Disc. cl. seitens Boners sprechend, nämlich dassdie Fabel der G. R. den ernsten Charakter eines Predigt- Fragments erhalten habe, wie be-sonders aus der Stelle ,, data est vox serpenti, ut quondam asinae Balaam" hervorgehe, kann