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Volksfrömmigkeit : Referate der Österreichischen Volkskundetagung 1989 in Graz
Entstehung
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Volksfrömmigkeit ohne Frömmigkeit

der menschlichen Vernunft.

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Diese Entwicklung trifft sowohl auf das Christentum wie auf das Ju-dentum zu. 1933 analysierte Max Wiener die Folgen der Emanzipation,als sich ein bourgois werdendes westliches Judentum an die Verhaltens-und Wertnormen der nichtjüdischen Majorität anzugleichen begann unddamit auch einen religiösen Traditionsverlust in Kauf nahm. Scharfsinnigverglich Wiener hierbei die Situation im Christentum:

,, Noch im 19. Jahrhundert konnte mehrfach der Versuch gemachtwerden, die christliche Gesellschaft neu zu beleben, den Staatdem Ideal nach als die Verwirklichung christlichen Gemeinwesenszu verstehen. Der Katholizismus hat bis zum heutigen Tage dieseForderung nicht aufgegeben. Diese Konstruktion ist möglich, we-nigstens als Ideal sinnvoll, wo die Masse der Bevölkerung, seitvielen Generationen von diesem religiösen Geiste durchtränkt,ihr nationales Wesen durch die kirchlichen Anschauungen undSatzungen derart formen ließ, daß in der Tat von einer Durch-dringung gesprochen werden kann. Die Emanzipation von derkirchlich- religiösen Autorität und der Kampf zwischen den welt-lichen und den geistlichen Prinzipien spielen sich hier auf demBoden einer Gesellschaft ab, die von innen her jene Umformungerlebte, religiöse wie profane Wertungen in ihrer feindlichen Ab-stoẞung und Durchdringung aus sich selbst heraus gesetzt undverwirklicht hat. Es ist ein normaler Wandlungsprozeß, der sichan dem ein en die Zeitalter übergreifenden Träger der le-bendigen Geschichte vollzieht. Wenn der kirchliche Feiertag zumstaatlich gebotenen sozialen Ruhetag wird, wenn für das Schul-und Eherecht ein Kompromiß sich findet, der den an sich aus-einandergehenden Interessen Rechnung trägt, so liegt da gewißeine Säkularisierung von ursprünglich allein religiösen Einrich-tungen vor. Aber es sind doch gewiß nicht bloß geschichtlicheReminiszenzen, die aus der Zeit kirchlicher Alleinherrschaft indie weltliche Staatsordnung hineinragen, sondern ein wirklichesFortleben der von der religiösen Autorität in Anspruch genom-menen Formen in der bürgerlich gewordenen, aber darum nichtvöllig entkirchlichten Gesellschaft. Und noch viel mehr zeigt sichjenseits solcher durch ausdrückliche Aussprache geregelter oderumkämpfter Veranstaltungen, wie das nationale Leben auf allenGebieten von einst religiös empfundenen Motiven durchwachsen