Druckschrift 
Kurzgefasstes Lehrbuch der Gabelsbergerschen Stenographie (Redezeichenkunst). Preisschrift. bearb. von ---. 136. Aufl. Verb. der 93. Aufl. (usw.)
Entstehung
München [um 1903]
Seite
130
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§ 34. Kürzung von Fremdwörtern.

Für die Fremdwörter gelten in der Redeschriftlehre dieselbenRegeln wie für die deutschen Wörter; man kann jedoch auchbei der Kürzung der Fremdwörter mit Ausserachtlassungder Etymologie verfahren.

Man beachte dabei folgendes:

1. Man schreibe den Wortanfang, d. h. die erste oderdie beiden ersten Silben; End silben dürfen angefügt werden.Von zwei oder mehreren Endsilben ist die letzte stets zuschreiben, die übrigen können ganz oder zum Teil wegge-lassen werden.

2. Unbezeichnet können bleiben die Vorsilben, inzusammengesetzten Wörtern der erste oder der zweite

Teil.

3. Die Endungen tarisch, tärisch, torisch dürfen durchtsch gekürzt werden.

4. In Nebensilben können Vokale un bezeichnet

bleiben.

جميلة

2)

§35. Formwörter und adverbiale Redensarten.Formwörter können gekürzt werden, wenn sie hierzu ge-

eignet sind.

...

R

Ab As

Formwörter, und zwar das bestimmte Geschlechts-wort, das persönliche Fürwort und das Verhältnis wortdürfen ganz weggelassen werden; von solchen Weglassungenist aber mit Vorsicht und in beschränktem Masse Gebrauch zumachen.

est

nu, rzew, is fials of, wen

= 22

..