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Der ausgedehntere oder beschränktere Gebrauch dieserKürzungen hängt von der Fähigkeit und Fertigkeit deseinzelnen Stenographen ab; immerhin aber sind sie mit Massund berechneter Vorsicht zu gebrauchen, und es ist wohl zubedenken, dass nicht jedes Wort im Satze gekürztwerden darf, welches die Möglichkeit einer Kürzung an sichzulässt, weil dann der Satz zur Lösung der Kürzung gar keinenAnhaltspunkt mehr darböte. Je schwieriger der Stoff, desto vor-sichtiger muss gekürzt werden.
Auch sind, namentlich zu Anfang des Satzes, diejenigenWörter nicht zu kürzen, welche erst im weiteren Verlaufedesselben ihre Erklärung finden.
Überhaupt sind Kürzungen nur da vorzunehmen, wo einewesentliche Ersparnis in der Bezeichnung bewirkt und dierichtige wörtliche Wiedergabe des Gesprochenen u. s. w. nichtbeeinträchtigt wird.
Weil aber die Anwendung der Satzkürzungen von ge-übten Stenographen sehr ausgedehnt werden kann, so ist be-sonders in dem Falle Vorsicht und Genauigkeit in der Bezeich-nung zu beachten, wenn die Schrift auch wieder vonandern gelesen werden soll, welche noch keine Kenntnisdurch Anhören etc. von dem Inhalte derselben haben, wiedenn im allgemeinen nicht bloss die Schreibflüchtigkeit,sondern auch die Deutlichkeit jederzeit zu berück-sichtigen ist.
Hauptgrundsatz aller Satzkürzung ist: Aus dem Zu-sammenhange des Satzes vom Bezeichneten auf das Unbe-zeichnete, nur durch einzelne Wortteileschliessen.
Die Redeschrift zerfällt
Angedeutete zu
I. in Stammkürzung,
II. in Formkürzung,
III. in gemischte Kürzung.
§ 31. Stammkürzung.
Wenn man einen oder mehrere Teile des Stammeszur Vertretung des ganzen Wortes verwendet, dann heisst mandas Stammkürzung.
Die Stammkürzung zerfällt in Anlaut-, Auslaut- und Inlaut-kürzung( geordnet nach dem Werte dieser Kürzungsarten).