ihren Wohnungen wie andere geweihte Sachen aufzubehalten pflegen". Dasgleiche geschehe übrigens mit den am Fronleichnamsfest gebundenen Kränzenaus Kräutern, die bey der Procession herumgetragen und dann die ganzeOctav hindurch in den Pfarrkirchen belassen, hernach aber von den Eigen-thümern abgeholt und zu Hause aufbewahret" werden.„ Kommt es auf Aber-glauben an, so kan solcher auch mit diesen Kränzen, und überhaupt mitgeweihtem Wasser, Salz, Kreite, Weihrauch und Wachs getrieben werden."Schmid wünscht, daß ein„ ordentliches Diöcesan Ritual" aufgelegt werde, da-mit die Geistlichen nicht irregeführt und unschuldig zur Verantwortunggezogen werden könnten. Er fühlt sich offensichtlich angegriffen und von sei-nem Kooperator übergangen. So setzt er zur Verteidigung an:" Als ich alsPfarrer hier ankame, fande ich so viele Mißbräuche, daß ich erstaunte. Ichlegte Hand ans Werk, beseitigte, was zu beseitigen ware und achtete derüblen Nachrede nicht, die ich mir hiedurch zuzohe. Ich befolgte stetts pünkt-lichst die höchst landesherrliche Befehle und suchte sie auch als Volkslehrerbey der Gemeinde wirkend zu machen. Mein Bewußtseyn sagt mir, daß ichall jene Pflichten erfüllte, die ein wahrer Hiert erfüllen solle. Alle meine Pfarr-kinder können und werden hievon Zeugnis geben." Hier schwelte wohl imHintergrunde die stets latent vorhandene Animosität zwischen Pfarrer, Ko-operator oder Kaplan, die auch bei Steibs Urteilen über die etablierten Geist-lichen seines Kapitels mitgewirkt haben könnte.
Gegen Dreikönigsweihe, Segnung von Johanniswein 1), Blasiweihe 17), unddie„ Eyer-, Kuchen-, Schunken- und Fleischweihe um Ostern" wendeten sich1807 die Stadtpfarrer von St. Jodok und St. Martin in Landshut 18). Sie haltensie für überflüssig und gar schädlich. Es seien„ Zeremonien, welche zur Förde-rung der Religiosität eben nicht viel beitragen, dem Unglauben aber bloßGelegenheit zum Spotte geben". Die königliche Landesdirektion war sich indiesem Fall nicht sicher, wie sie sich verhalten sollte. Sie wendete sich anden König. Karl der Große habe schon in seinen Kapitularien Verordnungen,, über derlei sogenannte Sakramentalien" aufgenommen. Allein, was würdees nützen, wenn man die befragliche 4 Kirchen- Segnungen ausmärzen wollte,da unterdessen das ganze Rituale von solchen Segnungen strotzet, die ganzwidersinnig sind. Und dann, wenn man so was in Landshut verfügen wollte,so müßte es zugleich in anderen Orten verfügt werden: Oder es würde eineallgemeine Gährung zwischen Pfarrern und Pfarrgenossen entstehen." Manentschloß sich dann, nichts zu unternehmen. Im Jahr zuvor war freilich dieDreikönigsweihe bereits im Landgericht Riedenburg„ ,, bei schwerer Strafeverboten" worden, allerdings nicht aus religiösen Bedenken, sondern wegender vermuteten Feuersgefahr 19).
Ein letztes Beispiel noch aus Pförring( LK Ingolstadt) vom Jahre 1804.Hier geriet der Ortskooperator Franz Xaver Stöger in Konflikt mit seinerGemeinde, weil er das ergangene Verbot von Prozessionen und Umgängenaußerhalb der Kirche auch auf die Gräbersegnung ausdehnte 20).„, In dieRubrike der nun verbotenen Umgänge schien mir allerdings auch der zu ge-hören, der an Sontägen nach in der Kirche gesungenem sogenanntem Aspergesauf den Kirchhöfen der Pfarr- und Filialkirchen bisher statt zu haben pflegte;ich unterließe daher in den beyden zu hiesiger Pfarrey gehörigen FilialörternForchheim und Märching diese Umgänge umso mehr, da mir die Kirchen
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