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Volkskunde : Fakten und Analysen ; Festgabe für Leopold Schmidt zum 60. Geburtstag
Entstehung
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Vom Abwehren"

In unserer Zeit trägt der Weinhüter den Vorschriften gemäß keine Waffebei sich. Die alten Säbel kamen außer Gebrauch, Schußwaffen sind nur fall-weise erlaubt, meist aber verboten. Natürlich rüstet sich der Weinhüter mitVerschiedenem aus, das es ihm möglich macht, mit Erfolg abwehren" zukönnen, falls er in Ausübung seines Dienstes in Bedrängnis kommen sollte.

Das kann beispielsweise ein Gehstock sein mit geschnitztem Knauf, wun-derschön volkskünstlerisch ausgestaltet und gerade dadurch, wie man mirglaubhaft versicherte, sehr gut verwendbar als Waffe in Notwehr. Aber auchein Rehfuẞ kann sehr geeignet sein. Er läßt sich gut in die Rocktasche steckenoder im Ärmel verbergen. Sein Abdruck ergibt unter Umständen eine Markie-rung des Diebes, falls dieser erst widersetzlich, dann aber flüchtig und schließ-lich doch aufgegriffen werden sollte.

Nicht nur als Gehstock verwendbar sind natürlich die Ochsenziemer, wiesie auch die Viehtreiber verwenden und früher jeder Hausvater hatte, umRuhe und Ordnung für sein Hauswesen zu sichern. Daß im Notfall jederbeliebige Stecken besser ist als gar keine Waffe, ist klar. Aber der Ochsen-ziemer hat ihm gegenüber den Vorteil, sagt man, daß er, als Schlagwaffe ver-wendet, meist keine Platzwunden verursacht.

Ein anderes Gerät, mit dem der Weinhüter für gewöhnlich ausgerüstet ist,dem man zunächst aber nicht zutrauen würde, daß es im Notfall zu einer inihrer Wirkungsweise gar nicht so harmlosen Waffe werden kann, ist dasWeinhüterhorn. Damit kann man kräftig zuschlagen wie schon von demberühmten Olifant des Rolandliedes bekannt ist und man kann damit,wenn der Rand des Hornes entsprechend zugerichtet ist, dem Angreifer imNahkampf ein Muster ins Gesicht schreiben.

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Von Hüterhorn und Schallsignalen

Was nun das Weinhüterhorn betrifft, so ist es allerdings nicht in ersterLinie als Waffe, sondern vielmehr als Blasinstrument gedacht und dient vorallem der Nachrichtenübermittlung. Erstaunlich ist, wie gut das funktioniert.Freilich muß der Weinhüter ein guter Bläser sein und ein Horn zur Verfügunghaben, das ihm entspricht.

Jede Gemeinde hat ihre eigenen Signale die jeder ihrer Hüter blasen muß,einesteils zur Verständigung untereinander und andernteils auch als Aviso fürdie Bürgen und Weinhauer.

Jedes Signal beginnt mit dem Anruf oder dem Aviso, dann folgt das eigent-liche Signal oder die Mitteilung und endet mit dem Ausruf, der beim Normal-signal in der Tonfolge dem Anruf gleichen soll. Nur das Ordonnanzblasen undder Ruf werden als Notsignal ohne Anruf und Ausruf geblasen und bedeuteneinfach Hilfe".

Da aber alle Signale nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geblasenwerden durften, rief jedes andere Hornsignal, bei Nacht geblasen, die Hauerund ihre Knechte zu Hilfe. Der Unterschied zwischen dem Ruf- und demOrdonnanzblasen liegt darin, daß der Hüter beim Rufblasen persönlich inGefahr ist und meist gar keine Möglichkeit zu längeren Mitteilungen hätte,

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