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Gunter Dimt
1 Commenda, Hans: Volkskunde der Stadt Linz an der Donau. Linz 1958 und 1959, 2 Bde.2 Auf das grundsätzliche Fehlen einer volkskundlich ausgerichteten Siedlungsforschung, spe-ziell einer an Sammelsiedlungen orientierten Erforschung sozialtopographischer, hauskundli-cher und auf das Wohnen bezogener Strukturen wurde vom Verfasser bereits bei der Österr.Volkskundetagung 1980 in Feldkirch aufmerksam gemacht. Hiezu: Dimt, Gunter: Gegen-wärtige Probleme der Hausforschung am Beispiel der österreichischen Donauländer. In:Beitl, Klaus, Karl Ilg( Hg.): Gegenwärtige Probleme der Hausforschung in Österreich. Refe-rate der Österreichischen Volkskundetagung 1980 in Feldkirch( Vorarlberg), Wien 1982.3 Hiezu auch die Publikationen des Österr. Arbeitskreises für Stadtgeschichtsforschung unddes( ehem.) Ludwig Boltzmann Instituts für Stadtgeschichtsforschung in Linz,
4 Bisher wurden sozialtopographische Untersuchungen primär für die Großstädte durchge-führt. Hiezu z.B. Lichtenberger, Elisabeth: Die Wiener Altstadt. Von der mittelalterlichenBürgerstadt zur City. Textband, Tafelband. Wien 1977.
5 Grundsätzliches zum Thema„ Erforschung der Vorstadt" bei Dimt, Gunter: Vom Wert undUnwert vorstädtischer Bausubstanz das Haus Ottensheimerstraße 11 in Urfahr. In: Histo-risches Jahrbuch der Stadt Linz 1985, S. 21-33.
6 Hiezu maßstäblich richtige und ins Detail gehende Kartendarstellungen bei Dimt, Gunter:Siedeln und Bauen im Wandel der Zeit. In: Oberösterreich, Hft 3, Linz 1989, S. 11-18.
7 Hiezu beispielhaft Dimt, Gunter: Neues vom oberösterreichischen Vierkanthof. In: Eber-hart, Helmut, Volker Hänsel, Burkhard Pöttler( Hg.): Bewährtes bewahren- Neues gestal-ten. Festschrift für Viktor Herbert Pöttler, Liezen 1994, S. 193-219.
8 Die Errichtung einer den Ort umgebenden Mauer war nicht an ein Stadtrecht gebunden. Esgab in Oberösterreich mehrere ummauerte Märkte.
⁹ Das hängt vermutlich mit der bedeutenden Flachsproduktion des Hausruckviertels zusam-men, das zu den wichtigsten Anbaugebieten in den österreichischen Ländern zählte.
10 Nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 hatte der österreichische Landesfürst dasRecht, die Konfession seiner Untertanen zu bestimmen(„, cuius regio eius religio"). Durch diesogenannte ,, Religionskonzession" von 1568 erhielten die Stände der Länder unter und oberder Enns die Möglichkeit der Wahl des Bekenntnisses. Das änderte sich schlagartig nach demBauernkrieg von 1626, als die protestantischen Stände und mit ihnen ihre Untertanen, katho-lisch werden mußten. Als Alternative blieb nur die Auswanderung.
Hiezu auch Der oberösterreichische Bauernkrieg 1626. Katalog zur gleichnamigen Ausstel-lung des Landes Oberösterreich, Linz 1976.
11 Piccolomini, Aenea Silvio: Briefe, übersetzt. v. Max Mell. In: Das Zeitalter der Renais-sance. Ausgewählte Quellen zur Geschichte der italienischen Kultur, Serie 1, Bd.3.
12 Dimt, Gunter: Eine Stube aus spät- schaunbergischer Zeit in Eferding. In: Mitteilungen desOÖ.Landesarchivs, Bd. 18,( Festschrift„ 100 Jahre OÖ.Landesarchiv"). Linz 1996, S. 319-
338.
13 Hiezu ausführlich Dimt, Gunter: Haus und Wohnung zwischen Mittelalter und Neuzeit amBeispiel Oberösterreichs. In: Städteforschung(= Veröffentlichung des Instituts für verglei-chende Städtegeschichte in Münster, Bd. A/ 18);
Haverkamp, Alfred( Hg.): Haus und Familie in der spätmittelalterlichen Stadt. Köln, Wien1984, S. 66-98.