mußte er sein Haus als Pfand verschreiben. 51 In zwei Fällen, in denen den Kreditorendie Schulden rückbezahlt wurden, sie aber die Schuldverschreibungen nicht findenkonnten, stellten sie den Rückzahlern Bestätigungen aus, die Totzettl genannt und indas Gerichtsbuch eingetragen wurden. 52
Manchmal ging das Pfand an den Kreditor über. So büßte z. B. Wolfgang Tschnetsein Haus an die Frau Bernhardin Schwegervellin von Malborgeth für eine Schuld von44 fl 7 s 19 d ein. Rückzahlungsbedingungen und-termin sind aus der Eintragung nichtersichtlich. Gleichfalls mußte Hans Mair die an der Nötsch höchstgelegene Mühle demJörg Tamisch zur Begleichung von Schulden überschreiben. Tamisch verkaufte sie anden Am( b) ros Prodinger weiter. 53
Käufe und Verkäufe von Häusern mit und ohne Gärten, Gärten ohne Häuser, Hausmit Garten und Bad, eines mit einem Drittel Bad sind verzeichnet. Auffallend ist es, wenneine Person mehrere Transaktionen durchführte. Ruprecht Weisbriacher z. B. verkauftedem Mert Rosegger ein Haus und„, Gütl" am 15. April 1547, die Hälfte eines HausesWinkler am 26. März 1551. 54 Oder Georg Told: er verkaufte seinem Bruder Michl dieHälfte seines Hauses aus väterlichem Erbe am 12. November 1547 und etliche Jahrespäter( 23. April 1551) ein Haus und Garten dem Blasius Stagnweur. 55 Ein Haus inBleiberg wechselte innerhalb von neun Monaten viermal seinen Besitzer: Am 3. Juni1549 verkaufte es Jörg Messner dem Bartlme Stainmetz, der es am 24. September an denUlrich Resnauer weiterverkaufte, von dem es Jörg Geroltsecker am 23. März 1550kaufte. 56
Das Gerichtsbuch gewährt einige interessante Einblicke in die Miet- oder Herbergs-verhältnisse, welche u. a. auch die finanziellen Schwierigkeiten, mit denen die hausbe-sitzenden Erzknappen zu kämpfen hatten, unterstreichen. Thomas Beyerl( Payerl) liehdem eben erwähnten Knappen Georg Told 15 Gulden( 1. Jänner 1549). Dafür wurdedem Beyerl eine Kammer, eine Ecke in der Stube und ein Ort( Abort) im Garten zurVerfügung gestellt. Obwohl Told seine Schuld am 9. Mai 1550 abzahlte, streckte ihmBeyerl am 18. Mai abermals fünf Gulden unter den selben Bedingungen vor. 57 Offenbarhat aber einer der beiden Parteien vom Vorrecht der vierteljährigen Aufsage Gebrauchgemacht, denn Ende des Jahres finden wir Beyerl als Nutznießer einer Kammer, einesPlätzchens in der Stube und in der Küche, sowie auch ain orth in dem gartten im Hausedes Peter Thaller, als Gegenleistung für ein Darlehen von 23 Gulden auf zwei Jahre. 5Die beste Beschreibung befindet sich in der„, Versatzung"( Verschreibung) von Barbaraund Lienhart Koller und ihren Schwiegersöhnen, den Erzknappen Hans Scharer undGeorg Wonneberger, für die Nutzung ihres Hauses durch den Erzknappen Jakobund Gartens seinem Bruder Paul am 12. März 1550 und die andere Hälfte dem ValentinPletzer, für einen Vorschuß von 23 fl 3 s 6 d: darinen soll er haben in der khachlstubmsein( en) geraumen winckhl, sein( e) bewartte khamer, und in dem gartten sein( en) orth,wie es Plasy Sagmaister jungst verschinen auch da zu herberg innengehabt. 59 DerErzknappe Hans Lautner, der dem Georg Messner 15 Gulden vorstreckte, um in seinemHaus zu wohnen, mußte zwar einen jährlichen Zins von drei Gulden zahlen, doch wurdeihm diese Summe von dem Darlehen abgezogen. 60
51 Ebenda: fol.[ 46], 176.
52 Ebenda: fol. 132v, 133v.
53 Ebenda: fol. 181.
54 Ebenda: fol. 173, 180v, 182.
55 Ebenda: fol. 175, 182v.
56 Ebenda: fol. 190, 180v.
57 Ebenda: fol. 179.
58 Ebenda: fol. 181v.
59 Ebenda: fol. 182v.
60 Ebenda: fol. 178.
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