doppelte Menge Wein aus. Trotzdem wird wohl nicht immer ein Bereit-williger vorhanden gewesen sein, und aus diesem Grunde mag man vondieser Sonderform bald wieder abgekommen sein.
Die Abneigung, den Verräter darzustellen, ist leicht verständlich, denndie Gestalt des Judas spielt im Karwochenbrauch E's eine unrühmliche Rolle.Am Karsamstag Abend wurde wie vielerorts so auch hier der Judas ver-brannt, natürlich nicht der Darsteller vom Gründonnerstag, sondern eineStrohpuppe. Diese Brauchübung lebte im Volke. Sie erscheint nur einmalund wie zufällig in den Rechnungen, und zwar in BE 1651 unter der Rubrik,, Ausgaben für Holz". Dort heißt es: 22 dl für holz, alẞ mann den ArmenJudaß verbrent". Zunächst könnte man im Zweifel sein, ob es sich hier umdas bekannte„ Judas verbrennen" handelt, oder ob hier ein Verbrechernamens Judas mit dem Feuertode bestraft wurde. Daß eine solche Strafe aberin den Bürgermeisterrechnungen E's, das zum Zentgericht O gehörte, auf-scheinen sollte, ist unwahrscheinlich. Glücklicherweise wurde bei dieser Ver-rechnung das Datum beigefügt:„ den 8. Aprilis". Tatsächlich fiel im Jahre1651 der Ostersonntag auf den 9. April 12). Den armen Judas hat man also amOstersamstag verbrannt die gewöhnliche Zeit für diesen Brauch. Ob eineAusgabe in GE 1629,4 dl für ein schut strohe zum Feüer am Oster Abendt"sich auf das Judasverbrennen bezieht oder ob dieses Stroh zur Feuerweiheverwendet wurde, ist nicht zu entscheiden, wenn man auch annehmen darf,daß zur Entzündung der Feuerweihe wie auch heute noch andere Materialiendienten 13).
Der Name des Judas ist weiterhin an ein Gerät gebunden, das damalswohl an Stelle der Karfreitagsratschen während der Karwoche verwendetwurde: an den Rumpel- oder Judaskarren. Der Name schwankt zwischendiesen beiden Bezeichnungen. In der Zeit zwischen 1629 und 1712 heißt es in16 Fällen Rumpelkarren, in 10 Fällen Judaskarren. Nur in einem Jahre, 1668,werden beide Namen zugleich genannt, aber in verschiedenen Sparten derRechnung. Der Rumpelkarren wird in den übrigen Orten nur einmal, undzwar in GR 1726 erwähnt. An karwöchentlichen Lärmgeräten nennt GK 1755zwei Klappern, 1766, 1767, 1768, 1775 und 1777 jeweils eine„, sogenanterumplen, so man in der Cahrwochen gebräuchet". Unter dem Rumpel- oderJudaskarren muß man sich wohl einen gedrungenen Handwagen mit großerRatsche und Handleier vorstellen, wie wir ihn auch aus anderen Gegendenkennen 14). Der Name Rumpel- Karren erinnert zudem an die Rumpel- bzw.Pumpermette in der Karwoche, deren Lärmen nach einer weitverbreitetenDeutung dazu dienen soll, den Judas zu verjagen. Dies fände in der gleich-zeitigen Benennung des Gerätes als Judas- und Rumpel- Karren eine Bestä-tigung. Die Rumpelmette übrigens ist auch im Maindreieck, und zwar inGK 1735 belegt: 2 lb 24 ndl für einen leüchter zur rumpelmetten demschreiner zu Ochsenfurt bezahlt". Ob die Judastafeln, die in GE 1668, GK1611, 1612, 1613, 1615 und 1617 erwähnt werden, mit der Rumpelmette in Be-ziehung stehen, bleibt unentschieden.
Eine durch alle Rechnungen aller Orten laufende Eintragung betrifft denAufbau bzw. Abbruch des heiligen Grabes, wofür ähnlich wie bei derKrippe eine kleine Entschädigung in Brot( oder Geld) und Wein gewährtwird. Kleinere und größere Ausgaben für die Ausstattung sind häufig. Wirhören von einem„ Gewölk zum heiligen Grab", das gemalt wird( GE 1661),
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