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Volkskunde der heimatvertriebenen Deutschen im Raum von Linz
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I.

Die heimatvertriebenen Deutschen

Der zweite Weltkrieg endete 1945 mit der völligen Niederlage Deutschlands undseiner Verbündeten. Das Land wurde von den Armeen der Siegerstaaten besetzt. Die Deut-schen außerhalb der Reichsgrenzen ¹), die Volksdeutschen, wurden teilweise, gemäß demPotsdamer Abkommen Art. XIII der Siegerstaaten, aus ihren seit Jahrhunderten ange-stammten Siedlungen vertrieben, und das alte Stammland Deutschland wurde zum Auf-nahmegebiet erklärt. Dies gilt für Ostdeutsche, Deutsche Ungarns, Jugoslawiens und derTschechoslowakei 2). Zum Teil wurden sie der völligen Vernichtung preisgegeben ³), dieDeutschen Rumäniens in großen Massen zur Zwangsarbeit nach Rußland deportiert.

Für diese Deutschen entstand die allgemeine Bezeichnung Heimatvertriebene". Dassind also alle Volksdeutschen, die durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse veranlaßtoder gezwungen worden waren, ihren Heimatstaat zu verlassen, und nicht mehr zurück-kehren konnten" 4). Es fallen demnach Ausgesiedelte, Umsiedler wie Flüchtlinge imeigentlichen Sinn unter diesen Begriff.( Genau genommen umschließt der Begriff Hei-matvertriebene" auch die aus den abgetrennten deutschen Ostgebieten ausgewiesenen,, Reichsbürger": Pommern, Schlesier, Ostpreußen.)

Oberösterreich wurde zu einem Hauptaufnahmegebiet der aus dem Südostraum unddem böhmisch- mährischen Gebiet rückflutenden deutschen Heimatvertriebenen. GenaueStatistiken 5) darüber, wieviele volksdeutsche Flüchtlinge sich in den Jahren seit 1945 inOberösterreich aufgehalten haben und wieviele heute noch hier weilen, sind nicht vor-handen, da vielfach die Bezeichnungen der aufgenommenen Flüchtlinge ungenau waren.Beispielsweise heißt es: Flüchtling aus Rumänien und nicht etwa Donauschwabe ausRumänien, oder Banater, oder Siebenbürger Sachse. Erschwerend ist auch der Umstand,daß die Heimatvertriebenen nach ihrer Einbürgerung als solche nicht mehr statistisch er-faßbar sind. Von den mehr als 1,5 Millionen Flüchtlingen, die sich 1945 in Oberöster-reich befanden, haben mehr als zwei Drittel in den ersten Nachkriegsjahren das Land wie-der verlassen 6).

1) Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937.

2) Dokumente für die Austreibung der Sudetendeutschen( München 1951); Die Sudetendeutschen( Information zur politischen Bildung, Folge 56/57, Wiesbaden, Aug. 1957), S. 7 ff; J. Weidlein, Hin-tergründe der Vertreibung der Deutschen aus Ungarn( Schorndorf 1953).

3) Für Jugoslawien bestimmte der Beschluß des Antifaschistischen Rates für Volksbefragung in Jugo-slawien vom 21. Nov. 1944: Sämtliche Personen deutscher Volkszugehörigkeit und deutscher Staatsangehörig-keit werden für außerhalb des Gesetzes stehend erklärt, enteignet und ihnen das Recht aberkannt, zu ihrempersönlichen Schutze oder zum Schutze ihres Eigentums Gerichte, Behörden oder sonstige Stellen in Anspruchzu nehmen. Den in Jugoslawien beheimateten Deutschen jugoslawischer Staatszugehörigkeit wurde die jugo-slawische Staatsbürgerschaft aberkannt. Dieser Beschluß wurde ein Jahr darnach vom neu gewählten Jugosla-wischen Parlament gesetzlich ratifiziert.( Nach St. Rettig, Leiter der Donauschwäbischen Landsmann-schaft der Pfalz, der in vielen Gesprächen die Zusammenschau des politischen Geschehens bot.)

4) Definition nach Erlaß des Bundeskanzleramtes vom 20. 11. 1954.

5) Diesen Ausführungen liegt an genau erarbeitetem statistischen Material die ungedruckte Dissertation: Flüchtlinge in Oberösterreich, ihre Lage und der Stand ihrer wirtschaftlichen Eingliederung" von FrauDr. Alice Nargang, Linz 1955, zugrunde. Für die Überlassung derselben sei an dieser Stelle herzlichstgedankt.

6) Bei den zuständigen Stellen in Linz lagen 1956 rund 10.000 Anträge volksdeutscher Heimatvertrie-bener auf Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft( zur Abwanderung nach Deutschland) vor. Vgl. LinzerVolksblatt, Nr. 5, 7. Jänner 1956.

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