Druckschrift 
Heinrich Bebels Schwänke. zum l. Male in vollst. Übertr. hrsg. von Albert Wesselski
Entstehung
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Die Speckseite am Roten Zurm.

Reizwpost.& 1 1934

bon

Kürzlich gab Franz Englisch in der Leogesellschaft interesante DeutungsversucheSagen und Brauchen, denen wir folgendes ente

nehmen:

Als in Wien der Rote Turm" noch stand, daerzählten die Leute, daß hoch oben im Gemauer einestattliche Speckseite hinge. Wer sie sich holen wolle, derdürfe tein Pantoffelheld sein, sondern musse jederzeit festdie Zügel des häuslichen Regimentes in Händen haben.Keinem Ehemann aus ganz Wien aber gelang es, sichwirklich in den Besitz des Speckes zu setzen und so blieber jahrhundertelang dort oven hängen als wahrzeichendes strengen Regimentes der Wienerinnen. Wie ist dieseSage entstanden? In vielen deutschen Städten war fürdie Reisenden, die in die Stadt einzogen, ober demStadttor oder an der Stadtmauer eine seule angebracht;man hieß sie die Rechtsfeule, weil sie anzeigensollte, daß jeder, der die Stadt betritt, sich der Gericht-barkeit der Stadt, versinnbildlicht durch die Keule, zuunterwerfen habe. An mancher Stadtmauer hängt die.Rechtsfeule heute noch und wird als Sehenswürdigkeitgezeigt. In Wien drohte sie vom Roten Turn" herab,die Wiener aber haben ihren Zweck und Sinn vergessenund aus der Rechtskeule eine Speckseite gemacht. Weildie Rechtsteule nicht nur von Stadtvätern, sondern auchbon Spaßvögeln als Symbol gebraucht wurde, indem siedie Rechtsfeule als Ehemannskeule" rechtlosen Che-männern zur Aufmunterung vor die Haustür zu legenpflegten, berband die Phantasie der Sage die Erbringungder Spedfeite mit der sonderbaren Bedingung.

Altes Recht und alte Rechtsbräuche haben überhauptauf die Sagenbildung stark eingewirft, so daß man insehr vielen Sagen, die nicht ausschließlich mythologischenCharakter haben, als wenig beachteten Kern irgend einRechtsaltertum findet. Schon Grimm hat nachgewiesen,daß in vielen Sagen alte Rechtsbräuche weiterleben.Heute ist diese Erkenntnis noch weiter gedrungen undman bezeichnet das alte Recht mit seinen Bräuchen alseine der Hauptquellen, aus denen der deutsche Sagenborn strömt und aus denen viele alte Volksbräuche ihreTradition schöpfen.

Da gibt es beispielsweise eine große Gruppe vonSagen, die sich an Landschenkungen fnüpfen. In allendiesen Ueberlieferungen fehrt übereinstimmend die Tatsache wieder, daß das Ausmaß des zu schenkenden Bodensvon der Geschicklichkeit, Schnelligkeit oder Schlauheit desBeschenkten abhängig gemacht wird. Karl der Großeschenkt dem Sänger Oswald fobiel Land, als er imstandeist, zu umreiten, während der Kaiser zu Tische sitzt.Friedrich Barbarossa berspricht, als er mit feinemKreuzfahrerheer durch einen Hohlweg fommt, den eingroßer Stein versperrt, demjenigen, der den Brockenwegzuschaffen sich erbötig macht, fobiel Land im Gebiert,als die Strede lang ist, die er den Stein zu schleppenvermag. Andere Sagen lassen die Beschenkten das Landumgehen, umfahren oder auch umpflügen. Zum Ver-gleich mit Sagen anderer Völker sei auf die Erzählungvon der Gründung Karthagos hingewiesen. in der Didodas Stüd Land erhält, das sie mit den dünnen Riemen,aus einer Tierhant geschnitten, umsvannen kann. DerGrund für diese Uebereinstimmung ist darin zu suchen,daß in derartigen Sagen ein alter Rechtsbrauch weiter.lebt, der bei Grundübernahmen vorschrieb, daß derUebernehmende das Land abmessen müsse, indem er esumreite, umgehe oder umvflüge, weil es eine andereVermessungsmöglichkeit nicht gab.

St. Wolfgangs Art und der Schleier der Agnes.Neben den Maßangaben nach altem Recht enthaltenviele Sagen, vor allem die Gründungssagen, die man sichüber Städte, Kirchen und Klöster erzählt, Hinweise auf alteRechtssymbole. Als solche Symbole, die Schenkung oderWidmung bedeuteten, galten die Art, der Handschuh, derSchleier und anderes. Als St. Wolfgang in Kirchbergnach einem Bauplak für die Kirche fuchte, da warf er seineArt von der Höhe. auf der er stand, und wohin sie fiel, dabaute er. Die Tochter Pippins zog ihren Handschuh aus, umdem Vater für die Landschenfung zu danken. die ihrerKlostergründung dienen sollte. Da braufte ein Windstoßdaher und entführte das leichte Gewebe; später ragte dort,wo der Handschuh wiedergefunden wurde, das Alofterempor. An die Stelle des Handschuhs tritt in manchenSagen der Schleier. Bekannt ist da die Schleierfage vonKlosterneuburg, daß sie nicht nur hier erzählt wird. sonderndaß man ähnliches von vielen anderen Klöstern und Kirchenin Deutschland, besonders in Franken, berichtet, beweist.daß es sich nicht, um eine lokale Ueberlieferung, sondernum eine allgemeine Erinnerung an das alte Rechtssymbol,den Schleier, handelt. Frauen pflegten, wenn sie einSchenkungsgelübde machten. als äußeres Reichen ihrenSchleier auf den Altar zu legen. Diese Tatsache hat dieSage umgestaltet.

Auch das Symbol der Bindung oder Bannung. derFaden oder das Band, ist oft in Sagen anzutreffen.Die heiligen Haine und die alten Gerichtsstätten waren

früher mit diesem Symbol gezeichnet; ein dünner Fadenringsum sperrte sie von der übrigen Welt. Denn analogberichtet die Sage, daß sich um König Laurins Rojen-garten ein dünner Faden zog. Im Brauch lebt das Symbolauch heute noch: Brücken werden vor der feierlichen Er-öffnung mit einem Faden oder Band gesperrt; dem zumTode Verurteilten werden die Hände für den letzter Gangmit einem dünnen Faden gebunden.

Bon Grenzsteinen und Maulschellen.

Anlaß zur Bildung einer eigenen Sagengruppe hat

das Symbol der Trennung, der Grenzstein, gegeben. DerGrenzstein stellte ein heiliges Maß dar, seine Sakingwar mit vielen Beremonien verbunden und seine Vr-rückung war eine Freveltat, die dadurch bestraft wurde,daß der Frebler in ein feuriges Männchen verwandewurde. Deshalb fehren Grenzsteinsagen sehr häufiwieder; besonders gut bekannt ist die Geschichte vom Grenzstreit zweier Nachbargemeinden, die den Grenzstein endlichdort zu setzen beschlossen, wo zwei Läufer, aus jeder Gemeinde einer, die beim ersten Hahnenschrei gegen dieGrenze zu laufen beginnen, zusammentreffen. Uebrigenssoll das Scharlachrennen auf solche Grenzwettläufe zurüd-zuführen sein.

Noch ein anderer Brauch, der bei der alten Grenz-steinseßung üblich war, hat sich, wenigstens in manchenGegenden, noch bis in unsere Zeit hinübergerettet. GinSchuljunge wird der Zeremonie beigezogen und erhältvom Bürgermeister eine fräftige Maulschelle, damit ihmdas Erinnerungsvermögen gestärkt werde. Auch, sonst hattedie Maulschelle ihren Platz im alten Recht und ist vonhier in Sagen übergegangen: Von einem LombardischenSpielmann wird erzählt, daß er Karl dem Großen denfürzesten Uebergang über die Alpen gezeigt habe. DerKaiser versprach dafür seinem Führer, er wolle ihm dasLand, auf dem sie standen, soweit zu eigen geben, als derSchall seines Hornes hörbar sei. Da bestieg der Spielmanneinen hohen Berg und ließ sein Horn mit Macht im Um-freis ertönen. Dann ging er ins Land und fragte jeden,der ihm entgegenfam, ob er den Hornruf gehört habeBejahte der die Frage, dann bersegte ihm der Spielmanneine Maulschelle, zum Zeichen, daß er ihm jetzt hörig set.

Ferner brauchte das alte Recht auch Hut, Mantelund Stab als Symbole; Sage und Volksbrauch spiegelndies wieder. Der Hut galt als Feldzeichen, als Zeichendes Adels und der Obergewalt; deshalb müssen in derTelliage die Schweizer dem Geßlerhut ihre Ehren-bezeigung leisten. Der Mantel mird heute wie damalsals Symbol der Schußmacht angesehen; daher sieht man oftdie Mutter Gottes mit dem Schußmantel dargestellt. Ausdem Stab, dem Zeichen der richterlichen Gewalt, derauch heute noch gebrochen wird, ist später die Rechtsfeulegeworden, von der eingangs die Rede war.

Mit dem Kopf unter dem Arm.

Ueberraschen dürfte die Erkenntnis, daß auch zahl-reiche Geistererzählungen, Schloß-, Ahnfrau- und Fried-hoffagen, in denen Geister ohne Kopf oder mit demKopf unter dem Arm die Menschen erschrecken, ihrenUrsprung in einem alten Rechtsbrauch haben. Nach diesemBrauche wurden am Grabstein eines zum Tode Verur-teilten, der jedoch begnadigt worden und eines natürlichenTodes gestorben mar, das Todesurteil der Nachwelt be-fannt gemacht, indem man den Toten ohne Kopf, miteinem Strid um den Hals oder mit dem abgeschlagenenopf unter dem Arm darstellte. Diese Darstellungengaben dann später die Grundlage für Sagen. Nochorigineller war der Brauch, der nach altem Recht Schuld-nern widerfuhr, die, ohne ihren Gläubigern etwas zuhinterlassen, gestorben waren. Ihre Särge wurden nichtder Erde übergeben oder in Grüfte gestellt, sondern siewurden in der Kirche frei aufgehängt, um den Ver-mandten eine ständige Mahnung zu geben, die Schuldendes Verstorbenen zu begleichen. Auch in der Stephans.firche hing einmal ein solcher Sarg. Die Sage hat sichauch dieses Brauches bemächtigt und unheimliche Ge-schichten erfunden.

Zahlreiche Beispiele findet man im deutschen Sagen-schat dafür, daß die Vorstellung vom Gottesurteil, diedas alte Recht beherrscht hat, in Sagen weiterlebt. Sowird oft von der Feuer probe erzählt, bie unteranderen auch Kunigunde, die Gemahlin Sein-richs II., zu bestehen hatte; mit bloßen Füßen schrittsie, wie die Sage erzählt. über eine Reihe von glühendenPflugscharen, um ihre Schuldlosigkeit zu beweisen. AndereSagen wieder erzählen von der Wasserprobe beider der Angeklagte dann sich als unschuldig erwies. wenner im Wasser, dem lauteren Element, untersant. Die.herrlichste deutsche Sage des Nibelungenliedes berichtetvon der Bahrprobe, wenn es erzählt, daß SiegfriedsWunden zu bluten begannen, als Hagen an feineBahre trat.

So können wir meiter blättern im bunten Sagenbuch,fönnen von Riesen und Zwergen. von Rönigen undRittern, von Geistern, Heren und Teufeln leien. Ueberallwerden wir irgendwo, unerkannt und unbeachtet, wert-bolle Altertümer finden, Reste alten deutschen Rechtes.