153
aller Sünden! Namhafte Theologen, wie z. B.Natalis Alexander') und andere erklären fernermit Berufung auf Thomas und Augustin, dassdie Verehrung falscher Reliquien ein cultus indebitus et perniciosus ist und darum unterTodsünde verboten ist. Nicht einmal zweifel-hafte Reliquien dürfen, aus demselben Grundund unter derselben Strafe, verehrt werden,sondern sollen irgendwo verscharrt werden! DieVerehrung falscher Reliquien ist also immer,, materialiter" betrachtet ein„ peccatum gravesuperstitionis" und nur die krasse Unwissenheitoder wie gesagt der„ gute Glaube" verhindert,dass sie auch„ formaliter" noch zur schwerenSünde wird. Ein solches peccatum materialekann man aber keine„ Kleinigkeit" nennen!
Dazu kommt, dass die falschen Reliquien weitöfter als man glaubt auch zur formalen SündeAnlass geben. Die katholische Männerwelt istheute in manchen Dingen infolge der liberalenZeitungen weit aufgeklärter als manche glauben.Viele, viele katholische Männer glauben nichtmehr an den h. Rock von Trier, an das h. Haus
1) Theol. Dogm. et moralis Paris. 1767, Bd. 4, Seite183.
11