Fig. 5
A./ Ein Bund von Alptesslen.
C
Alptesslen dienen zur Kontrolle der Kuhrechte. Unter einem Kuh-recht versteht man das Recht eine Kuh auf der Alp im Sommer wei-den zu lassen.
Früher waren solche Alprechte im Kanton Wallis ausschliesslichauf Teaslen eingeschnitten. Gegenwärtige sind sie aber nur noch in eirigen Gegenden des Oberwallis erhalten. Solche Alprechte oder Teile der-selben kann man kaufen oder bei anderen Bauern leihen und die Besitzerder Alprechte vererben dieselben ihren Kindern, gerade so wie übri-ges bewegliches und unbewegliched Gut. Diese Tesslen werden an eineSchnur gezogen und beim betreffenden Alpvogt aufbewahrt.
Bu/ Als Beispiel solche Alptessle. Oben wird das Hauszeichen einge-brannt oder eingeschnitten. Unten oder auf der anderen Seite der
Tessle wird die Anzahl der Kuhrechte durch Einkerbungen verzeichnet.Dabei bedeuten:
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