309UNIVERSITÄTS-BIBLIOTHEKWien, am 19. 8. 1922.Z. 2963P. T.
Nachdem der Universitätsbibliothek in Wien von der nachstehend ver-zeichneten, in Ihrem Verlage(Ihrer Druckerei) erschienenen Druckschriftkein Pflichtexemplar zugekommen ist, so wird hiermit im Sinne des Pressgesetzes vom17. Dezember 1862) um Ablieferung eines solchen binnen nochmalsersucht: Goldstern, Engenie. Hingebungsvoll inSavoyen... S. A.Bürger
Abgeschicktam 5/IX